Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für in der Pflege tätige Beschäftigten (aktualisiert)

Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf finden Sie nun aktualisiert auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes. Dort wurden ebenso die Anträge angepasst.

26.02.2024

Wie bereits in unsere Fachinformation vom 31.Januar 2024 veröffentlicht, wurden die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf geändert.

Die Änderungen waren aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraumes (nun bis 2030) und der Änderung der Fördermodalitäten (u.a. in Bezug auf die Förderhöhe in Abhängigkeit zur Mitarbeiter*innenanzahl usw.) durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie auf der Grundlage des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) erforderlich geworden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien am 05.12.2023 genehmigt.

Die Richtlinien traten am 09.01.2024 in Kraft.

Die Veröffentlichung der geänderten Richtlinien finden Sie nun aktualisiert auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes. Dort wurden ebenso die Anträge angepasst.