Der GKV-Spitzenverband hat das aktualisierte Gemeinsame Rundschreiben Institutionskennzeichen, gültig zum 01.02.2026 veröffentlicht. Bitte prüfen Sie bei Bedarf die notwendige Weiterleitung der Information an relevante Stellen (wie z.B. Datenannahme- und -verteilstellen, Rechenzentren, Dienstleister).
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Website das aktualisierte Gemeinsame Rundschreiben Institutionskennzeichen gültig ab 1.2.2026 veröffentlicht. Link zum Download: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/pflege/pflege.jsp
Hintergrund der Veröffentlichung
Das Gemeinsame Rundschreiben Institutionskennzeichen regelt bundeseinheitlich den Aufbau, die Vergabe, Änderung, Stilllegung und Nutzung der Institutionskennzeichen (IK) aller Leistungserbringer und -träger im Bereich des Datenaustauschs im Gesundheitswesen und Sozialversicherungsbereich. IK-Nummern dienen als eindeutiges Kennzeichen zur Abrechnung und Kommunikation zwischen Krankenkassen, verschiedenen Leistungserbringern, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzten, Apotheken usw.
Wichtige Änderungen sind:
Bedeutung für Leistungserbringer:
Leistungserbringer, Abrechnungsstellen und Softwarehersteller müssen sicherstellen, dass ihre Systeme den aktualisierten Datensatz einschließlich des neuen Anredeschlüssels ab 1.2.2026 korrekt verarbeiten.
Die Änderungen betreffen sowohl die Erfassung als auch die elektronische Datenübermittlung im Rahmen des GKV-Datenaustauschs.
Wir bitten um Prüfung, ob eine Weiterleitung dieser Information an relevanten beteiligten Stellen notwendig ist. (Datenannahme- und -verteilstellen, Rechenzentren, Dienstleister).