Im Ergebnis der Abstimmung der Verbände des Runden Tisches Hospiz am 20.02.2024 übermitteln wir die Rahmenhandreichung zur Kassenförderung für ambulante Hospizdienste und ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste in Sachsen (mit dem Stand 20.02.2024) sowie erste FAQ´s und weitere Terminankündigungen zu Förderungen mit der Bitte um Beachtung.
Im Ergebnis der Abstimmung der Verbände des Runden Tisches Hospiz (Akteure sind hier: LVHP, Diakonie, Caritas, DRK und Paritätische Sachsen) am 20.02.2024 übermitteln wir die angepasste Rahmenhandreichung zur Kassenförderung für ambulante Hospizdienste/ ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste in Sachsen zur Antragsstellung gemäß § 39a Abs. 2 SGB V mit dem Stand 20.02.2024.
Wichtiger Hinweis:
Diese Rahmenhandreichung wird bei Änderungen angepasst und nicht mehr automatisch jährlich geändert.
Die Höhe der Bezugsgröße und praktische Hinweise werden wir als Runder Tisch Hospiz regelmäßig in Form von sog. FAQ’s übersenden.
Hier die ersten FAQ’s:
1. Wie hoch ist die monatliche Bezugsgröße für das Jahr 2024?
Antwort: die monatliche Bezugsgröße entspricht nach § 18 SGB IV im Jahr 2024 3.535€
2. Wie hoch ist die Leistungseinheit im Jahr 2024?
Antwort: Die Leistungseinheit zur Berechnung der Förderhöchstgrenze entspricht 13 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und beträgt im Jahr 2024 459,55€.
3. Wie hoch sind die maximale Sachkostenförderung pro Leistungseinheit im Jahr 2024?
Die Sachkosten werden innerhalb des Förderbetrages mit bis zu 2,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße gefördert. Der maximale Sachkostenanteil je Leistungseinheit beträgt im Jahr 2024 88,38 €.
Terminankündigungen vom Runden Tisch Hospiz zu Themen der Förderungen ambulanter Hospizarbeit:
I.) 19.03.2024, 14:00 – 15:30 Uhr:
Videokonferenz zur Statistik der Förderung nach FRL-Gesundheit und Versorgung
II.) 08.07.2024, 11:00 – 12:30 Uhr:
Videokonferenz zur Vervollständigung des Antrages nach FRL-Gesundheit und Versorgung für das Jahr 2024
III.) 26.08.2024, 11:00 – 12:30 Uhr:
Videokonferenz zur Antragstellung FRL-Gesundheit und Versorgung für das Jahr 2025
Die Zugangsdaten werden – wie gewohnt- koordinierend für alle Akteure des Runden Tisches Hospiz nur 1x direkt über den Landesverband für Hospiz- und Palliativversorgung (LVHP) an alle sächsischen Hospizdienste per E-Mail versendet.
Eine gesonderte Anmeldung für die o.g. Termine ist nicht erforderlich.
Anlage
Rahmenhandreichung (Stand: 20.02.2024)