Wir informieren – ergänzend zu den bisher bereits durchgeführten Informationsveranstaltungen und schriftlichen Informationen – zum Ergebnis der pauschalen SGB XI und SGB V-Liga-Verhandlungen für die Ambulante Pflege für an Tarifverträge gebundene oder angelehnte Träger ambulanter Pflegeeinrichtungen.
Im Paritätischen Sachsen betrifft dieses Ergebnis ausschließlich Mitglieder mit folgenden Tarifwerken: PATT, TVöD und Haustarifvertrag der Volksolidarität Leipziger Land/Muldental e.V.
Zum Ergebnis:
Nach mehreren Verhandlungsrunden in der Liga-Verhandlungsgemeinschaft, wurden nachfolgende Punkte für alle Liga-Verbände pauschal geeint.
- Systematik aus Vorjahr wird beibehalten, d.h. Kopplung von Punktwerten an bestimmte Tarifverträge und durchschnittliche Stundenlöhne
- Für die Gewichtung der Anteile Berufsgruppen wird die Meldung der an den jeweiligen Tarifvertrag gebundenen Sozialstationen aus der Datenclearingstelle (DCS) bei der Berechnung des durchschnittlichen Stundenlohnes herangezogen
- sofern keine repräsentative, tarifbezogene Datengrundlage aus der DCS vorliegt, wird der Landesdurchschnittswert zur Preisberechnung genutzt. Als Landesdurchschnittswert wurde ermittelt: 50 % Pflegefachkräfte, 10% Pflegekräfte mit mind. 1-jähr. Ausbildung und 40 % Pflegkräfte ohne Ausbildung)
- Die Laufzeit der jeweiligen Vergütungsvereinbarung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Verhandlung vorliegenden Laufzeit der Entgelttabellen des jeweiligen Tarifvertrages.
- mit jedem Verband der LIGA wird eine separate Vergütungsvereinbarung pro anerkannten Tarifvertrag geschlossen, die Berechnungsübersicht wird Anlage zur Vergütungsvereinbarung
- ein Eingriff in eine neue Vergütungsvereinbarung während der Laufzeit ist nur bei zum Zeitpunkt des Abschlusses unvorhersehbaren und wesentlichen Änderungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Entgelttabellen bzw. Einwirkungen auf den Tarifvertrag möglich
- SGB V Verhandlungen folgen dem Abschluss der SGB XI Verhandlungen
- Grundlagen von für alle Verbände der LIGA geltenden Eckpunkten für die Ermittlung der Vergütung erfolgt auch weiterhin in einer gemeinsamen Verhandlungsrunde mit den Kostenträgern. (jährlich im zeitlichen Zusammenhang mit den Vergütungsverhandlungen für Anwender des regional üblichen Entgeltes)
- Träger und Mitgliedsorganisationen, die mit dem erzielten pauschalen Abschluss nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit ihre Forderungen in Einzelverhandlungen mit den Kostenträgern zu vereinbaren.
Folgende Steigerungen konnten zum 1.Juli 2024 verhandelt werden:
- Aufschlag von 2 % auf die Personalkosten für 4 Tage für erhöhte Ausfallzeiten aufgrund Krankheit
- für einen neu hinzukommenden Urlaubstag wird ein Zuschlag von 0,51 % vereinbart
- es wird eine Sachkostensteigerung von + 2,2 % für 12 Monate vereinbart. (Sofern aufgrund der Laufzeit der Entgelttabelle eine Vergütungsvereinbarung über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten geschlossen wird, erhöhen sich die Sachkosten von 2,2 % anteilig auf die weiteren Monate.)
- Kosten für Mehraufwendungen für zusätzliche Qualifikationsanforderungen von Betreuungskräften (Umsetzung Neuregelungen MUG´s ambulant) werden über die Kommission SGB XI landesweit für alle Pflegedienste geregelt.
- Hierzu ist eine Anhebung der Punktzahl des Leistungskomplexes 30 auf 168 Punkte (ohne Mengenbegrenzung) vorgesehen. Die Änderung wurde aktuell in die Kommission SGB XI eingebracht und kurzfristig verabschiedet. (Hinweis: auf Bundesebene wurden FAQ´s zur Umsetzung abgestimmt, diese bilden die Grundlage.) Hierzu informieren wir nach Beschluß nochmals gesondert.
Folgende Punktwertergebnisse wurden für die einzelnen Tarifverträge ab 1.Juli 2024 erzielt:
| | PATT | TVÖD | HTV VS LL/ MTL |
| Laufzeit neu | 1.07.24 – 31.12.2024 | 1.07.24 – 31.12.2024 | 1.07.2024 – 30.04.2025 |
| Ø Stundenlohn neu (gültig ab 1.07.24) | 20,95 € (alt: 20,81 €) | 23,02 €
(alt: 21,56 €) | 22,44 € (alt: 20,20 €) |
| Punktwert neu (gültig ab 1.07.24) | 0,0675 (alt: 0,0658) | 0,0727 (alt: 0,0676) | 0,0713 (alt: 0,0643) |
| Steigerung (ab 01.Juli 2024) | + 2,59 % | + 7,48 % | + 10,83 % (Korrektur: +10,91%) |
| Gewichtung Berufsgruppen neu (gültig ab 1.07.24) nach PFK, PHK +, PHK in % | 50-10-40 (Vorjahr: 53-11-36) | 50-10-40 (Vorjahr: 53-11-36) | 62- 5- 33 (Vorjahr: 53-11-36) |
Wichtige Hinweise:
- Neue bzw. gestiegene Vergütungsbestandteile können beim PATT und TVÖD für das zweite Halbjahr 2024 nicht geltend gemacht werden, da tarifliche Änderungen - laufzeitbedingt – frühestens ab dem 01.01.2025 erwartet werden.
- Diese Änderungen der Tarifverträge/ der Entgelttabellen sollen dann in den Vereinbarungen ab 1.Januar 2025 berücksichtigt werden. (Abschluss Folgevereinbarung)
SGB V:
- Für das SGB V bieten die Kostenträger die gleiche prozentuale Steigerung auf die aktuell bestehenden Preise (außer Zuschlag MRE-Zuschlag, Fahrkosten Haushaltshilfe und die anders zu ermittelnden Anleitungspreise) für die oben genannten Laufzeiten an.
- Laufzeitbeginn: 1.Juli 2024
- Bitte beachten Sie hier die angepassten Laufzeiten analog SGB XI, in Abhängigkeit vom Tarif.
Hinweis zu Einzelverhandlung:
- Die pauschal erzielten Verhandlungsergebnisse stellen immer einen Kompromiss dar, in der nicht jede individuelle Besonderheit eines einzelnen ambulanten Dienstes/ einer Sozialstation berücksichtigt werden kann.
- Einzelverhandlungen sind ggf. für die Träger eine alternative Möglichkeit (z.B. bei Nachweis einer deutlich anderen Gewichtung der Berufsgruppen aus sachlichen Gründen).
- Transparenz und plausible Nachweise der Kosten sind hierfür Voraussetzung.
- Träger, die in Einzelverhandlungen gehen wollen, müssen den Verband informieren und uns schriftlich das Mandat zur Verhandlung entziehen.
Wechsel in einen anderen Tarif:
- Ein einmaliger Wechsel aus dem regional üblichen Entgelt in eine andere gültige Vergütungsvereinbarung (Tarif) während der noch aktuellen Laufzeit (- 31.12.2024) ist grundsätzlich möglich.
- Voraussetzung hierfür: schriftliche Mitteilung an den Verband und verpflichtende Änderungsmeldung im DCS-Portal spätestens bis zum 15. des Vormonats.
- Bitte nehmen Sie rechtzeitig zum Verband Kontakt auf!
Weitere Schritte/ Ankündigung Bestätigung:
- Die paritätischen Träger der o.g. Tarifverträge haben mit überwiegender Mehrheit dem Ergebnis zugestimmt. Wir haben der Geschäftsführung daraufhin empfohlen, das Verhandlungsergebnis anzunehmen. Der offizielle Gremienvorbehalt zum Ergebnis endet am 12.Juni 2024.
- Wir benötigen zur Vorbereitung der neuen Vergütungsvereinbarungen ab 1.Juli 2024 eine aktuelle Bestätigung und Rückmeldung zum angewendeten Tarif, gültig ab 1.Juli 2024 und dazu, ob eine bestehende LG-I -Öffnung für sonstige Pflegekräfte weitergeführt werden soll (mit Unterschrift der Geschäftsführung oder einer vertretungsberechtigten Person).
- Hierzu erhalten Sie in Kürze eine gesonderte E-Mail mit Bitte um Rückantwort bis spätestens 17.Juni 2024.
Anlagen
- Berechnungsmatrix für die 3 Tarifwerke (Grundlage Punktwertangebote)
Für Rückfragen stehen ihnen im Referat Altenhilfe Frau Österreicher und Frau Liebscher zur Verfügung.