Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3a SGB XI, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, haben neben maßgeblichen Informationen aus den Tarifverträgen die Verteilung der Berufsgruppen an die Landesverbände der Pflegekassen zu übermitteln.
Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3a SGB XI, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, haben nach § 72 Abs. 3e SGB XI neben der Informationsweitergabe zur Bindung an Tarifverträge resp. an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen bis zum 31. August eines Jahres die maßgeblichen Informationen aus den Tarifverträgen/kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an die Landesverbände der Pflegekassen zu übermitteln.
Diese Informationen werden für die Erstellung der Tarifübersicht und für die Berechnung des regional üblichen Entlohnungsniveaus sowie für die Berechnung des regional üblichen Niveaus der pflegetypischen Zuschläge abgefragt und erfasst. Die Auswertung der gemeldeten Daten erfolgt durch die Kostenträger.
Für die anstehenden Vergütungsverhandlungen spielt die Verteilung/ Gewichtung der Berufsgruppen eine entscheidende Rolle. Die Grundlage bilden die zusammengefassten, gemeldeten Daten aus dem ambulanten, teilstationären und vollstationären Bereich.
Als Vorbereitung auf die anstehenden Verhandlungen bitten wir alle tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen, welche eine Meldung an die DatenClearingStelle (DCS) abgegeben haben, uns ihr Protokoll der übermittelten DCS- Meldung zur Verfügung zu stellen. Bitte senden Sie dieses an: entgelte (at) parisax.de
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur intern ausgewertet.
Heidi Nobis
Koordination Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
Tel: 0351-82871-149
heidi.nobis (at) parisax.de