Sie erhalten eine Information zur verpflichtenden Meldung von Tarifinformationen, der an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundenen Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs.3e SGB XI an das DCS Meldeportal Pflege für Tarifanwender. Die jährliche Meldung muss bis zum 31.08.2024 erfolgen.
Alle Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3a SGB XI, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind (= d.h. echte Tarifanwender), haben nach § 72 Abs. 3e SGB XI neben der Informationsweitergabe zur Bindung an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen bis spätestens zum 31. August 2024 verpflichtend die maßgeblichen Informationen aus den Tarifverträgen/kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an die Landesverbände der Pflegekassen zu übermitteln.
Diese Informationen werden für die Erstellung der Tarifübersichten und für die Berechnung des regional üblichen Entlohnungsniveaus sowie für die Berechnung es regional üblichen Niveaus der pflegetypischen Zuschläge abgefragt und erfasst.
Die Meldungen erfolgen an die DatenClearingStelle Pflege (DCS) im Zeitraum vom 15.07.2024-31.08.2024: www.dcs-pflege.de . (Das DSC-Portal wurde für die Eingabe freigeschaltet.)
Bitte beachten Sie:
Wichtige Anpassungen und Verbesserungen zum Vorjahr vom DCS-Meldeportal 2024:
Ergänzende hilfreiche Informationen und Hinweise zur Meldung 2024 im DCS-Portal können Sie den nachfolgenden beiden Anlagen entnehmen:
Heidi Nobis und Claudia Österreicher
Referate: Entgelte & Altenhilfe/ Pflege