Meldung von Tarifinformationen in der DCS Pflege

Sie erhalten eine Information zur verpflichtenden Meldung von Tarifinformationen, der an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundenen Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs.3e SGB XI an das DCS Meldeportal Pflege für Tarifanwender. Die jährliche Meldung muss bis zum 31.08.2024 erfolgen.

22.07.2024

Alle Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3a SGB XI, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind (= d.h. echte Tarifanwender), haben nach § 72 Abs. 3e SGB XI neben der Informationsweitergabe zur Bindung an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen bis spätestens zum 31. August 2024 verpflichtend die maßgeblichen Informationen aus den Tarifverträgen/kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an die Landesverbände der Pflegekassen zu übermitteln.

Diese Informationen werden für die Erstellung der Tarifübersichten und für die Berechnung des regional üblichen Entlohnungsniveaus sowie für die Berechnung es regional üblichen Niveaus der pflegetypischen Zuschläge abgefragt und erfasst.

Die Meldungen erfolgen an die DatenClearingStelle Pflege (DCS) im Zeitraum vom 15.07.2024-31.08.2024: www.dcs-pflege.de . (Das DSC-Portal wurde für die Eingabe freigeschaltet.)

Bitte beachten Sie:  

  • Bereits registrierte Pflegeeinrichtungen melden sich mittels der bereits vorhandenen Login-Daten (Nutzername, Passwort) an.
  • Bisher nicht registrierte Einrichtungen müssen sich neu registrieren. Als Registrierungszweck ist hier: „Registrierung ausschließlich für Meldungen im Zusammenhang mit den Tarifregelungen des SGB XI“, zu wählen.
  • Der DCS-Meldung ist die jeweils am 1. August des Jahres 2024 geltende durchgeschriebene Fassung des mitgeteilten Tarifvertrags oder der mitgeteilten kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen beizufügen.

Wichtige Anpassungen und Verbesserungen zum Vorjahr vom DCS-Meldeportal 2024:

  • Erweiterung der Auswahlliste der bekannten kollektiven Werke (Aufnahme weiterer Tarifverträge (TV) / kirchliche Arbeitsrechtsregelungen (AVR))
  • Neue Prüfgrenzen im Formular (z. B. Summe der VZÄ, Tabellenentgelte)
  • Lösung für besondere Konstellationen, z.B. „einzige Fachkraft ist Leitungskraft“ und der damit verbundenen Möglichkeit zur korrekten Angabe von „0 VZÄ“ bei Fachkräften für Berechnung
  • Klarstellung für die Angabe von tarifvertraglich nicht geregelten Informationen (z. B. Zuschläge (Sonntags-, Nacht-, Feiertags-Zuschläge) – „nicht im TV / in AVR enthalten“)
  • Zeitnahe Plausibilisierung im Verlauf der Erhebung
    • Datenlieferung erfolgt zeitnah
    • Zeitnahe Kontaktaufnahme der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege mit Pflegeeinrichtungen bei Unplausibilitäten per Mail oder telefonisch zwecks Klärung und ggf. Korrektur

Ergänzende hilfreiche Informationen und Hinweise zur Meldung 2024 im DCS-Portal können Sie den nachfolgenden beiden Anlagen entnehmen:  

Heidi Nobis und Claudia Österreicher
Referate: Entgelte & Altenhilfe/ Pflege