Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen können kostenfreie Beratung zu diversen Themen erhalten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beratungen zum Krankheitsbild, den Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten oder aber zu den Ansprüchen aus der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beratungen werden von diversen Beratungsstellen geleistet.
Im Rahmen des Monitorings zum Umsetzungsstand der Nationalen Demenzstrategie verweist der Paritätische Gesamtverband nochmals auf die Maßnahme 2.2.1 Kostenlose Rechtsberatung bei Bedürftigkeit hin.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen über die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung bei Bedürftigkeit durch Rechtsanwält*innen und Rechtsbeistände auf Grundlage des Beratungshilfegesetzes stärker zu informieren. Dazu sollen Pflegeberatungsstellen gezielt mehr Informationen über den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zur Verfügung gestellt und Unterstützung bei der Antragsstellung angeboten werden.
Zum Sachverhalt:
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen können in jedem Bundesland kostenfreie Beratung zu diversen Themen erhalten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beratungen zum Krankheitsbild, den Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten oder aber zu den Ansprüchen aus der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beratungen werden von diversen Beratungsstellen wie zum Beispiel Pflegeberatungsstellen, Sozialverbänden und Verbraucherzentralen geleistet.
Manchmal ist jedoch eine juristische Beratung oder eine Vertretung vor Gericht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt notwendig, um die Ansprüche für die Betroffene oder den Betroffenen durchzusetzen. Eine juristische Erstberatung wird in vielen Gemeinden ebenfalls kostenlos angeboten. Die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für den Schriftverkehr zwischen den Parteien, ist darin aber nicht enthalten.
Wer nicht über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert ist, muss für die Kosten der Rechtsberatung und gegebenenfalls für die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vor Gericht selbst aufkommen. Um allen Menschen gleichermaßen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte wahrzunehmen, können Bedürftige mit geringem Einkommen Beratungshilfe oder im Klagefall Prozesskostenhilfe beantragen.
Hinweise zur kostenlosen Rechtsberatung bei Bedürftigkeit finden Sie auch auf Seite des „Wegweiser Demenz“ sowie in der Broschüre „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ aus dem Bundesministerium für Justiz im Anhang.
Gern können Sie diese Informationen an die relevanten Stellen weiterleiten.