Ab 1.1.2026 gilt die aktualisierte Broschüre des GKV-Spitzenverbands zu den elektronischen Abrechnungsverfahren nach SGB XI. Sie bündelt Regeln für alle Pflegekassen, ergänzt kassenartspezifische Hinweise und bietet Orientierung für Leistungserbringer im digitalen Datenaustausch.
Der GKV-Spitzenverband hat am 1. Dezember 2025 eine aktualisierte Fassung der Broschüre „Information zu den elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Pflegekassen“ herausgegeben. Die neue Version gilt ab dem 1. Januar 2026, umfasst 30 Seiten und steht auf der Website des GKV-Spitzenverbands bereit.
Die Broschüre bietet einen kompakten Überblick über die einheitlichen Regelungen für alle gesetzlichen Pflegekassen sowie ergänzende kassenartspezifische Hinweise und Kontaktstellen (siehe ab Kapitel 7).
Sie dient als Orientierung für Leistungserbringer, die Fragen zum elektronischen Datenaustausch und zur Abrechnung nach SGB XI haben.
Grundlage für Form und Inhalt des elektronischen Abrechnungsverfahrens ist die bundesseitig „Einvernehmliche Festlegung“ des GKV-Spitzenverbands und der Leistungserbringerverbände gemäß § 105 Abs. 2 S. 1 SGB XI.
Die Festlegungen gelten für folgende Leistungserbringergruppen:
Folgende wichtige Änderungen wurden u.a. vorgenommen:
Bei weiterem Klärungsbedarf wird den Mitgliedern empfohlen, sich direkt an den jeweiligen Vertragspartner oder die Anlaufstellen der Kassenarten zu wenden.
Unterlagen zum Download hier: GKV-SV DATENAUSTAUSCH im Abrechnungsverfahren n. § 105 SGB XI