PflUVO: Information zur Anpassung der Preisobergrenzen ab 1.1.2025

Das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine Bekanntmachung zur Anpassung der maximal anerkennungsfähigen Entgelthöhe für die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (PfluVO), gültig ab 1.1.2025 veröffentlicht.

10.12.2024

Wir informieren darüber, dass das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) eine Bekanntmachung zur Anpassung der maximal anerkennungsfähigen Entgelthöhe für die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (PflUVO) mitgeteilt hat.

Hintergrund:

Nach § 8 Abs. 2 Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung vom 25.November 2021 (SächsGVBl. S.1338), die durch die Verordnung vom 24.November 2022 (SächsGVBl. S.633) angepasst wurde, prüft das SMS alle zwei Jahre, erstmals seit 2023 unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung die Notwendigkeit und die Höhe einer Anpassung der maximal anerkennungsfähigen Entgelthöhe.

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten – nach erneuter Prüfung - ab dem 1.Januar 2025 folgende max. Preisobergrenzen:

 

Bisher:

Max. Preisobergrenze
gültig bis 31.12.2024

NEU:

Max. Preisobergrenze
neu gültig ab 1.1.2025

Betreuungsangebote und kombinierte Angebote

 

 

39,50 €

 

42,45 €

gruppenbezogenen Angebot

 

 

25,70 €

 

27,59 €

Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen

 

34,50 €

 

38,11 €


In den Preisen enthalten sind alle Nebenkosten einschließlich der Anfahrtszeiten. Zusätzlich können angemessene Fahrtkosten nach dem Sächsischen Reisekostengesetz vom 12.Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876) das zuletzt durch das Gesetz vom 17.Mai 2023 (SächsGVBl. S. 246) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, in Rechnung gestellt werden.

Die offizielle Bekanntmachung dazu finden Sie in der Anlage.

Ergänzend dazu beachten Sie bitte das von SMS/ Referat 33 (Referat Pflegeversicherung) erarbeitete Informationsblatt.

Anlagen

  1.  Bekanntmachung vom SMS
  2. Infoblatt Anpassung Preisobergrenzen