Prüfkataloge auf Grundlage des Sächsischen Wohnteilhabegesetz veröffentlicht

Die KSV-Heimaufsicht hat auf das SächsWTG angepasste Prüfkataloge auf der Webseite veröffentlicht.

03.05.2024

Das Sächsische Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) löst das aus dem Jahr 2012 stammende Sächsische Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen (SächsBeWoG) ab.

Die gesetzliche Grundlage für das Handeln der Heimaufsicht ist das Sächsische Wohnteilhabegesetz.

Die Heimaufsicht hat einen umfassenden Prüfauftrag, der die Einrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Intensivpflege -Wohngemeinschaften ganzheitlich und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen betrachtet.

Zur Förderung eines landeseinheitlichen Aufgabenvollzuges wurden dazu Prüfkataloge entwickelt, welche die gesetzlichen Qualitätsbereiche berücksichtigen. Diese Prüfkataloge dienen den Beschäftigten der Heimaufsicht als Prüfempfehlung und Handlungsleitfaden. Sollten darüber hinaus Sachverhalte festgestellt werden, werden diese unter Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen in die Prüfung einbezogen oder weitere Fachbehörden oder Institutionen in die Bearbeitung einbezogen.

Nach Abschluss der Prüfung wird den Trägern oder Leistungsanbietern ein Prüfprotokoll zur Verfügung gestellt und in der Regel die Möglichkeit einer Stellungnahme bzw. Gegendarstellung eingeräumt.

Im Anschluss daran erstellt die Heimaufsicht unter Berücksichtigung der möglichen Stellungnahme bzw. Gegendarstellung des Träger oder Leistungsanbieters einen abschließenden Prüfbericht über die Feststellung der letzten Prüfung.

Zur Stärkung der Transparenz und Verbraucherrechte ist der Träger oder Leistungsanbieter gesetzlich verpflichtet, den Prüfbericht der letzten wiederkehrenden Prüfung in anonymisierter Form am Ort der Wohnform zur Einsichtnahme vorzuhalten und gegenwärtigen oder künftigen versorgten Personen, ihren rechtlichen Vertreterinnen und Vertretern auf Wunsch zur Einsichtnahme vorzulegen.

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, die handlungsleitenden Prüfkataloge sowie weitere Informationen einzusehen:

Die KSV-Heimaufsicht hat auf das SächsWTG angepasste Prüfkataloge auf der Webseite veröffentlicht. https://www.ksv-sachsen.de/beratung-heimaufsicht.html

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Julia Liebscher                                              Anne Cellar
Referat Altenhilfe/Pflege                               Referat Teilhabe/WfbM
0351 - 828 71 142                                         0351 - 828 71 150
julia.liebscher (at) parparisax.de                     anne.cellar (at) parisax.de