stationäre Altenhilfe: Darstellung zur Berechnung der Investitionskosten in ungeförderten (frei finanzierten) Pflegeeinrichtungen durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV)

Am 26.05.2025 fand mit den Kommunalen Sozialverband Sachsen und den Vertretern der LIGA- Verbände ein Gespräch zur Berechnung der Investitionskosten in ungeförderten (frei finanzierten) Pflegeeinrichtungen statt.

25.06.2025

Werden in einer frei finanzierten stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung Klient*innen mit sozialhilferechtlichem Anspruch betreut oder sollen dort künftig betreut werden, wird zur Übernahme der nicht öffentlich geförderten Investitionsaufwendungen gemäß § 82 Abs. 4 SGB XI eine Vereinbarung nach dem Zehnten Kapitel SGB XII benötigt. Dies gilt ebenso für geförderte Pflegeeinrichtungen, deren Zweckbindungsfrist beendet ist. Diese Vereinbarung gilt nur für die in der Einrichtung betreuten Klient*innen und bildet die Grundlage für die Übernahme dieser Kosten durch die Träger der Sozialhilfe.

Der Antrag auf Abschluss einer solchen Vereinbarung erfolgt formlos beim KSV Sachsen, Fachdienst "Vereinbarungen und Förderung SGB XI". Grundlage für die Ermittlung eines angemessenen Investitionsbetrages sind neben der Kalkulation des Trägers (Plausibilität) die aktuellen Angaben zur räumlich-sächlichen Ausstattung (Leistungsangebot) und der externe Vergleich der angebotenen Leistungen.

Während der Vereinbarungsprozesse traten immer wieder Unklarheiten hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der Daten (externer Vergleich), der angewendeten Kriterien und des zeitlichen Rahmens auf. Um die Probleme zu analysieren haben die Vertreter der LIGA- Verbände den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) um ein Gespräch zur Erläuterung der Berechnung von Investitionskosten in ungeförderten (frei finanzierten) Pflegeeinrichtungen und die Darstellung/ Anwendung des externen Vergleiches gebeten.

Dieser Termin fand nun am 26.05.2025 statt.

Der KSV erläuterte die Grundlagen für die Berechnung der Investitionskosten in ungeförderten (frei finanzierten) Pflegeeinrichtungen.

Die Zusammenfassung finden Sie in der Anlage.

Heidi Nobis
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege 
Tel.: 0351-82871-149
E-Mail: heidi.nobis (at) parisax.de

Anlage

Darstellung des Kommunalen Sozialverbandes (KSV) zur Berechnung von Investitionskosten in frei finanzierten Pflegeeinrichtungen