Im 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag vollstationäre Pflege gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI wurde die Mindestpersonalausstattung für Pflege- und Betreuungsfachkräfte, sowie Pflege- und Betreuungshilfskräfte nach § 113c Abs.5 SGB XI festgelegt. Nun liegt der unterzeichnete 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag vollstationäre Pflege vor.
In der Fachinformation vom 10.03.2025 haben wir Sie informiert, dass der 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag vollstationäre Pflege gemäß § 75 Abs.1 SGB XI - Personalbemessungsverfahren nach § 113c Abs.5 SGB XI geeint wurde und sich im Zustimmungsverfahren befindet. Nun liegt der unterzeichnete Vertrag vor und steht Ihnen in der Anlage zur Verfügung.
Seit November 2023 erarbeitete eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Leistungserbringerverbände und Kostenträgern einen Nachtrag zum Rahmenvertrag vollstationäre Pflege, um die Mindestpersonalausstattung nach § 113c Abs.5 SGB XI zu vereinbaren.
Die Mindestpersonalausstattung für Pflege -und Betreuungspersonal erfolgt unabhängig von Einrichtungsgröße und Einrichtungskonzeption und beträgt ab 01.01.2026:
Da nach wie vor keine ausreichenden Kapazitäten an Pflegeassistenzkräften vorhanden sind, kann zur Erreichung der Mindestpersonalausstattung für die Hilfskräfte mit (QN 3) und ohne Ausbildung (QN 1 bis 2) das Hilfskraftpersonal der QN 1 bis 3 zusammengezählt werden. Die Qualifikationen für Pflegeassistenzkräfte nach § 113 c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI werden in der Anlage dieses Nachtrages dargestellt.
Bei Vereinbarungen oberhalb der Mindestausstattung erfolgt keine Zusammenrechnung, sondern eine gesonderte/getrennte Betrachtung von QN 1,2 und QN 3.
Für die Versorgung von Personengruppen mit besonderen Bedarfen kann auf der Grundlage von Einrichtungskonzeptionen und aufgrund vereinbarter Versorgungsschwerpunkte von den Vorgaben zur Mindestpersonalausstattung abgewichen werden und andere Personalrelationen vereinbart werden.
Zusätzlich können pflegegradunabhängige Personalanhaltswerte für Sonderfunktionen vereinbart werden:
Das Inkrafttreten ist auf den 01.01.2026 terminiert.
Heidi Nobis
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
Tel.: 0351-82871-149
E-Mail: heidi.nobis (at) parisax.de
Anlage:
2. Nachtrag zum Rahmenvertrag vollstationäre Pflege gemäß §75 Abs.1 SGB XI – mit Unterschriften
Anlage zum 2. Nachtrag vollstationäre Pflege gemäß §75 Abs.1 SGB XI