Im Rahmen der Umsetzung § 113c SGB XI hat die Pflegesatzkommission SGB XI ein Verfahren zur Vereinheitlichung der Verhandlungsstruktur, für Einrichtungen der 4. Generation in Pflegesatzverhandlungen nach § 85 SGB XI, beschlossen.
Im Rahmen der Umsetzung § 113c SGB XI hat die Pflegesatzkommission SGB XI ein Verfahren zur Vereinheitlichung der Verhandlungsstruktur, für Einrichtungen der 4. Generation in Pflegesatzverhandlungen nach § 85 SGB XI, beschlossen.
Die zu verhandelnden VK-Anteile für Präsenzkräfte, werden in den Verhandlungsdokumenten zur Pflegesatzverhandlung nach §85 SGB XI mit einem Anteil von 60-80% in der Position "Pflege inkl. QM" und dort unter "Pflegehilfskräfte/Präsenzkräfte 4. Generation" und mit dem verbleibenden Anteil unter Position "Hauswirtschaft" und dort unter "Präsenzkräfte'' (4. Generation), eingetragen. Ein Ansatz in den Positionen "Betreuung" und "Küche" soll bis auf weiteres nicht erfolgen.
Die neue Berechnungsgrundlage soll nicht zulasten der bisher vereinbarten und vorgehalten Mitarbeiter aus den Bereichen Pflege und Betreuung gehen. Aus diesem Grund wird für die vereinbarten und vorgehaltenen Mitarbeiter, die aus dem Bereich Küche und Hauswirtschaft in die Position Pflege überführt werden, ein zusätzlicher Bestandsschutz gewährt, der über den bisher im Rahmen des §113c SGB XI gewährten Bestandsschutz hinaus gehen kann.
Heidi Nobis Koordination
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
Anlage
Rundschreiben der Pflegesatzkommission SGB XI zur Vereinheitlichung der Verhandlungsstruktur für Einrichtungen der 4. Generation