Der Paritätische Gesamtverband informiert, dass nach intensiven Verhandlungen auf der Bundesebene mit dem GKV-Spitzenverband eine neue Rahmenvereinbarung über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung und stationären Kinder- und Jugendhospizversorgung abgeschlossen wurde. Die RV tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Der Paritätische Gesamtverband informierte uns darüber, dass nach intensiven Verhandlungen auf der Bundesebene mit dem GKV-Spitzenverband eine neue Rahmenvereinbarung über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung und stationären Kinder- und Jugendhospizversorgung abgeschlossen wurde. Die Rahmenvereinbarung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die neue Rahmenvereinbarung enthält zum Teil weitreichende Klarstellungen und Änderungen, vor allem im Bereich Qualitätsentwicklung, Pflegeprozesse und Tariftreue:
Einige wichtige Schwerpunkte betreffen:
Qualitätsentwicklung:
Die Vereinbarung beinhaltet erweiterte Regelungen zur internen und externen Qualitätssicherung:
§ 4 Konzept des stationären Hospizes (neu)
§ 5 Qualitätsentwicklung (neu)
Pflegeprozess und Dokumentation:
Neu eingeführt wurden detaillierte Anforderungen an die Pflegeplanung und -dokumentation, um eine bessere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
§ 6 Pflegeprozess und Dokumentation (neu)
Tariftreue:
Stationäre Hospize müssen – ebenso wie Pflegeeinrichtungen –ab dem 01.07.2026 - Tariftreueregelungen anwenden und ihre Mitarbeitenden tariflich entlohnen bzw. einen Tarifvertrag oder kirchliche Arbeitsregelungen anwenden oder nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau vergüten. Nur unter diesen Voraussetzungen können sie (weiterhin) zur Versorgung zugelassen werden.
§ 10 Verträge (bisher § 8)
§ 12 Vergütungsgrundsätze und Krankenkassenleistung (bisher § 10)
Personalausstattung:
Die Anforderungen an Palliative-Care-Qualifikationen bleiben bestehen, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen.
§ 7 Qualifikationsanforderungen (bisher § 5)
Trotz der umfangreichen Neuerungen und der Aufwände, die damit entstehen, war die Abbildung eines zusätzlichen Verwaltungsanteils in den Verhandlungen bisher nicht möglich.
Dokumente zum Download:
Die Rahmenvereinbarungen stehen nachfolgend als PDF-Dokumente zur Verfügung: