Die Finanzierungsvereinbarung gemäß den §§ 106b SGB XI und 380 SGB V sind mit dem GKV-Spitzenverband geeint und online veröffentlicht. Anträge auf Refinanzierung für den Zeitraum ab 01.07.2023 können damit ab sofort gestellt wieder gestellt werden.
Nach langer und zäher Verhandlung konnten die Finanzierungsvereinbarungen gemäß den §§ 106b SGB XI und 380 SGB V mit dem GKV geeint werden und sind nun online veröffentlicht: Telematikinfrastruktur - GKV-Spitzenverband
Die Eckpunkte sind im Folgenden stichpunktartig zusammengefasst:
Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.
Bitte beachten Sie auch, dass entsprechend der Festlegung für die Ärzte i. V. m. § 87 Abs. 2e SGB V eine Anpassung der Pauschalen in Relation zur Anpassung des Orientierungswertes im Rahmen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes der ärztlichen Vergütung erfolgt. Der Orientierungswert wurde für das Jahr 2024 um 3,85 % erhöht. Damit gelten ab Januar 2024 Beträge für die Grundpauschale in Höhe von 200,22 EUR sowie für die Zuschlagpauschale (für eHBA) in Höhe von 7,48 EUR.
Der Paritätische Gesamtverband will zeitnah eine abgestimmte Arbeitshilfe zur Verfügung stellen, die Mitgliedsorganisationen bei der Registrierung und Beantragung der Finanzierung im Portal des GKV unterstützen soll.
Ergänzenden Informationen zur Telematikinfrastruktur erhalten Sie außerdem in den von uns eingestellten Dokumentationen zu den Fachbereichskonferenzen ambulante/ stationäre Altenhilfe: