Unterzeichnete Vergütungsvereinbarung ambulante Pflegeleistungen SGB V und SGB XI für den Tarif PATT gültig ab 01.01.2025

Die von allen Vertragspartnern unterzeichnete Vergütungsvereinbarung SGB V und SGB XI für die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen für den Tarif Patt ab 01.01.2025 liegen nun vor.

03.03.2025

In der Fachinformation vom 22.Januar 2025 haben wir darüber informiert, dass für Anwender und Anlehner des Tarifes PATT neue Vergütungssätze vereinbart werden konnten.

Das Unterschriftsverfahren aller Verhandlungspartner ist nun abgeschlossen. Als Anlage erhalten Sie die von allen Vertragspartnern vollständig unterzeichnete Vergütungsvereinbarung SGB V und SGB XI, incl. geltender Anlagen des Tarifes PATT ab 01.01.2025 in der ambulanten Pflege.

Die Vergütungsvereinbarung hat eine Laufzeit vom 01.01.2025-31.12.2026.

Sie erhalten folgende Unterlagen:

  • Vergütungsvereinbarung SGB XI für den Tarif PATT gültig ab 01.01.2025
  • Anlage 1a zur Vergütungsvereinbarung SGB XI LK System 2025
  • Anlage 1a zur Vergütungsvereinbarung SGB XI LK System 2026
  • Vergütungsvereinbarung SGB V für den Tarif PATT gültig ab 01.01.2025
  • Anlage A Vergütung SGB V
  • Anlage C Curriculum Pflegekräfte
  • Anerkenntniserklärung für Tarifanlehner 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Heidi Nobis
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
Tel.: 0351-82871-149
E-Mail: heidi.nobis (at) parisax.de