Die Pflegesatzkommission nach SGB XI hat am 23 Mai 2024 das Verfahren zur Finanzierung der Ausbildung in der Krankenpflegehilfe gemäß §82a SGB XI für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen im Jahr 2024/2025, beschlossen.
Die Träger von Altenpflegeeinrichtungen im stationären und ambulanten Bereich, die im Ausbildungsjahr 2024/2025 Krankenpflegehelfer und Krankenpflegerhelferinnen ausbilden, können eine Zusatzvereinbarung zur Pflegesatzvereinbarung über die Finanzierung der Ausbildungsvergütung nach § 82 a Abs. 2 SGB XI abschließen.
Für Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz, findet das Verfahren, zur Finanzierung der Krankenpflegeausbildung nach § 82a Abs.2 SGB XI, keine Anwendung.
Die Arbeitgeberanteile Sozialversicherung und Personalnebenkosten betragen für ambulante Pflegeinrichtungen 23,146 Prozent und für stationäre Pflegeeinrichtungen 22,70 Prozent. Die zwei unterschiedlichen Pauschalen für die Praxisanleitung wurden zu einer einheitlichen Pauschale geeint.
Die Antragsunterlagen und Zusatzvereinbarungen wurde angepasst und stehen Ihnen auf der Homepage AOK Plus (Region Sachsen) zur Verfügung. Diese gelten ausschließlich für Auszubildende der Krankenpflegehilfe nach Landesrecht.
AOK Gesundheitspartner
vollstationäre Pflege: https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/vollstationaere-pflege
ambulante Pflege: https://www.aok.de/gp/ambulante-pflege/sgb-xi/ausbildungsverguetung?region=sachsen
Die Zusendung der Antragsunterlagen erfolgt wie bisher an die:
AOK PLUS Bereich Vertragsmanagement Pflege/HKP
Team Zulassung Pflege/HKP
01058 Dresden
Ansprechpartnerin bei der AOK PLUS ist Frau Ines Reichardt Telefon: 0800 10590-13737 E-Mail: ines.reichardt@plus.aok.de
Heidi Nobis Koordination Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
Anlage
Rundschreiben der Pflegesatzkommission SGB XI zur Finanzierung der Ausbildung in der Krankenpflegehilfe gemäß §82a SGB XI in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Ausbildungsjahr 2024/2025