Am 31.10.2024 wurden die überarbeiteten Übersichten zu den Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 5 SGB XI veröffentlicht. Das regional übliche Entgeltniveau ist ab 01.01.2025 entsprechend anzuwenden. Eine Anpassung laufender Pflegesatzvereinbarungen ist vorgesehen.
Die Veröffentlichung nach § 82c Abs. 5 SGB XI ist am 31.10.2024 auf der Seite der Datenclearingstelle (DCS) und GKV- Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege erfolgt.
https://www.dcs-pflege.de/Tarif-Veroeffentlichung
https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/gs_tarife_pflege/gs_tarife.jsp
Für Sachsen haben sich folgende neue Entgeltniveaus und Zuschläge ergeben:
| neu | alt | |
| Regional übliche Entlohnung |
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| für Pflegekräfte | 18,72 € | 17,28 € |
| für Pflegekräfte mit mind. 1jähriger Ausbildung | 19,97 € | 18,44 € |
| für Pflegefachkräfte | 24,35 € | 22,76 € |
| Regional übliches Entlohnungsniveau | 21,55 € | 20,14 € |
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| regionale Durchschnittswerte der pflegetyptischen Zuschläge |
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| für Nachtarbeit | 22 % | 18% |
| für Sonntagsarbeit | 30 % | 28% |
| für Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich | 35 % | 35% |
| für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich | 131 % | 131% |
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| Stand: | 31.10.2024 | 31.10.2023 |
Bitte beachten Sie, dass auch die Übersicht der Tarifverträge, die als wirtschaftlich anerkannt werden, angepasst wurde.
Einrichtungen, die sich am regional üblichen Entlohnungsniveau orientieren, haben die Werte innerhalb von 8 Wochen ab Veröffentlichung umzusetzen. Das bedeutet, dass sie ab dem 01.01.2025 einzuhalten sind.
Wie im letzten Jahr planen wir gemeinsam mit den Kostenträgern eine Anpassungsmöglichkeit laufender Vereinbarungen. Hierfür ist am 04.11.2024 eine Sondersitzung mit den Kostenträgern und allen Leistungserbringerverbänden angesetzt. Erste Informationen erhalten Sie in unserer digitalen Informationsveranstaltung am 06.11.2024 von 14.00-15.00 Uhr.
Sobald neue Antragsunterlagen vorliegen, informieren wir darüber. Um einen Zeitverzug zu vermeiden, können Sie gerne auch zwischenzeitlich auf der Seite der AOK schauen, ob die überarbeiteten Unterlagen dort zur Verfügung stehen:
Vollstationäre Pflege: AOK Gesundheitspartner (AOK Plus (Sachsen).
Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Klient*innen bzw. Bewohner*innen über anstehende Preisänderungen fristgerecht informieren müssen.
Heidi Nobis
Referat Entgelte