Denken Sie daran, in Ihren Verträgen die gesetzlichen Grundlagen (SächsWTG und SächsWTVO) anzupassen.
Der Paritätische Sachsen stellt Ihnen unverbindlich folgende Hinweise zur Überarbeitung der WBVG-Verträge zur Verfügung:
Mit der Verabschiedung des SächsWTG und der SächsWTVO sind diese in den Verträgen statt des bisherigen SächsBeWoG zu benennen. Aus Sicht des Paritätischen sind damit nur kleine Anpassungen des Vertrages unter „Rechtliche Grundlagen dieses Vertrages“ (Abschnitt I) notwendig – bitte ändern Sie diese in Ihren Verträgen selbständig ab (neu = Fettdruck).
Den Verweis auf das „SächsBeWoG“ löschen und statt dessen:
Das Sächsische Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) und Sächsische Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO)
Beim Punkt Landesrahmenvertrag Abschnitt E ergänzen:
In Ihren vorvertraglichen Informationen ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sächsisches Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) zudem die Information zu vorhandenen Beratungs- und Beschwerdestellen aufzunehmen.
Wir stehen mit anderen Verbänden im Austausch und informieren uns gegenseitig über neue Entwicklungen und Erkenntnisse, um aktiv zu werden. Derzeit sehen wir keinen weitergehenden Überarbeitungsbedarf. Angesichts der geringen angezeigten Änderungsbedarfe haben wir uns als Verbände gegen eine erneute rechtliche Prüfung entschieden. Grundlage für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen ist weiterhin die in 2019 juristisch geprüfte Vertragsversion. Beigefügt finden Sie die Fachinformation vom 17.12.2019 mit dem Muster zum Download. parisax.de: Wohnen: Mustervertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ab 2020 (Neuabschlüsse)
Gerne nehmen wir auch Hinweise zu konkreten Fragen/Problemen mit dem Vertrag aus Ihrer Praxis entgegen.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de
Alexandra Poppe
Referentin Besondere Lebenslagen
Tel.: 0351 – 828 71 151
E-Mail: alexandra.poppe (at) parisax.de