Wir informieren an dieser Stelle zur Verhandlung der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder. Die verbandliche Willensbildung ist notwendig für den aktuellen Vorschlag der Kostenträger zu Diagnostikzeiten.
Wir informieren an dieser Stelle zur Verhandlung der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder (Landesrahmenvereinbarung Komplexleistung).
Als Schwerpunkt der Verhandlungsrunde am 29. Januar 2024 galt es den Dissens zu den Diagnostikzeiten zu lösen.
Stand September 2023:
Die Leistungserbringer hatten auf Grundlagen einer statistischen Erfassung folgende Anpassung der Diagnostikzeiten gefordert:
Der Träger der EGH bietet zwei zusätzliche Stunden für die Diagnostik an, mehr Spielraum gäbe es nicht, vorstellbar wäre eine Konzentration auf die Verlaufsdiagnostik.
Nach einer ersten Abstimmung schlagen wir folgendes vor:
Weitere Erkenntnisse aus der Beratung stelle ich Ihnen gern dar:
Bitte nehmen Sie hier an der Umfrage bis 05.02.2024 teil
https://paritaetischer-sachsen.questionpro.eu/t/AB3uoLzZB3vqpC
Link zur vorhergehenden Fachinformationen:
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de