ambulante Eingliederungshilfe: Aktueller Verhandlungsstand Landesrahmenvereinbarung Komplexleistung

Wir informieren an dieser Stelle zur Verhandlung der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder. Die verbandliche Willensbildung ist notwendig für den aktuellen Vorschlag der Kostenträger zu Diagnostikzeiten.

31.01.2024

Wir informieren an dieser Stelle zur Verhandlung der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder (Landesrahmenvereinbarung Komplexleistung).

Als Schwerpunkt der Verhandlungsrunde am 29. Januar 2024 galt es den Dissens zu den Diagnostikzeiten zu lösen.

Stand September 2023:

Die Leistungserbringer hatten auf Grundlagen einer statistischen Erfassung folgende Anpassung der Diagnostikzeiten gefordert:

  • Eingangsdiagnostik: 8h       
  • Verlaufsdiagnostik: 6h
  • Abschlussdiagnostik: 4h                                        

Der Träger der EGH bietet zwei zusätzliche Stunden für die Diagnostik an, mehr Spielraum gäbe es nicht, vorstellbar wäre eine Konzentration auf die Verlaufsdiagnostik.

Nach einer ersten Abstimmung schlagen wir folgendes vor:

  • Eingangsdiagnostik: 7 Stunden
  • Verlaufsdiagnostik: 4,5 Stunden
  • (Abschlussdiagnostik bleibt bei 3 Stunden)

Weitere Erkenntnisse aus der Beratung stelle ich Ihnen gern dar:

  • Die novellierte Landesrahmenvereinbarung soll zum 01.04.2024 in Kraft treten.
  • Bestand hat, dass Kostenträger der Diagnostik ausschließlich der Träger der EGH sein wird.
  • Ziel ist, dass alle Diagnostiken ab dem 1.4.2024 werden bei dem Träger der EGH, mit den neuen Stundensätzen abgerechnet werden. Wie hier ggf. Änderungsvereinbarungen oder Diagnostikvereinbarungen gestaltet werden, wird noch juristisch geklärt.
  • Ein weiteres Ziel im Verlauf des Jahres 2024 wird es sein, Verwaltung schmaler und unbürokratischer zu gestalten. Leistungserbringer können sich hier beteiligen. Dies hat keinen Einfluss auf die Landesrahmenvereinbarung.

Bitte nehmen Sie hier an der Umfrage bis 05.02.2024  teil

  • zur verbandlichen Willensbildung zu den Diagnostikzeiten und
  • der Vereinfachung des Verwaltungsaufwands:

https://paritaetischer-sachsen.questionpro.eu/t/AB3uoLzZB3vqpC

Link zur vorhergehenden Fachinformationen:

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe              

Telefon: 0351/ 828 71 150                   

E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de