ambulante Eingliederungshilfe: Landesrahmenvereinbarung Komplexleistung angepasste Vergütungssätze der medizinisch-therapeutischen Leistungen ab 1. Juni 2024

Die angepassten Vergütungssätze gelten für alle ab 1. Juni 2024 erbrachten medizinisch-therapeutischen Leistungen, welche noch nicht abgerechnet sind.

09.07.2024

Der Paritätische Sachsen stimmt der angepassten Vergütung der medizinisch-therapeutischen Leistungen

gemäß § 13 Absatz 1, Nr. 3 zu. Die Mitgliedsorganisationen haben sich in einer Umfrage zu 81,8% für die vorgeschlagene Vergütung ausgesprochen.

Die abgestimmte und ab 1. Juni 2024 gültige Anlage 7 der Landesrahmenvereinbarung Komplexleistung (im Anhang) wurde am 09.07.2024 namens und im Auftrag der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) veröffentlicht.

Die angepassten Vergütungssätze gelten für alle ab 1. Juni 2024 erbrachten medizinisch-therapeutischen Leistungen, welche noch nicht abgerechnet sind.

Verweis auf vorhergehende Fachinformation:

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe               

Telefon: 0351/ 828 71 150                            

E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de