Anhebung der Vergütung der Abwesenheitstage in ehemals teilstationären Leistungsangeboten für Kinder und Jugendliche.

Die Kommission nach § 131 SGB IX beschließt die Anhebung in der Vergütung auf 60 Abwesenheitstage in ehemals teilstationären Leistungsangeboten für Kinder und Jugendliche.

03.01.2024

Wiederkehrend diskutierten Leistungserbringer und Kostenträger die Abwesenheitstageregelung der ehemals teilstationären Angebote für Kinder und Jugendliche. Gelockerte Regelungen in der Coronazeit und später teils unterschiedliche Vorgehensweisen in den Landkreisen, werden nun durch eine einheitliche Regelung ersetzt.  Der Paritätische Sachsen begrüßt den Schritt, um den Trägern die bedarfsgerechtere Refinanzierung der Abwesenheitszeiten zuzusichern.

Im Beschluss 12/2023 im Kommissionsrundschreiben 6 – 2023 vom 22.12.2023 (im Anhang) veröffentlicht die Kommission zur Vergütung von Abwesenheitstagen in ehemals teilstationären Leistungsangeboten für Kinder und Jugendliche:

Die Kommission nach § 131 SGB IX beschließt:

  1. In Leistungsangeboten des LSM heilpädagogische Gruppen in einer Kindertageseinrichtung/heilpädagogische Kindertageseinrichtung werden bis zu 60 Abwesenheitstage jährlich vollständig vergütet.
  2. In Leistungsangeboten des LSM außerunterrichtliche Betreuung werden bis zu 60 Abwesenheitstage jährlich vollständig vergütet.
  3. In Leistungsangeboten des LSM heilpädagogische Leistungen in der unterrichtsfreien Zeit (Ferienbetreuung) werden bis zu drei Abwesenheitstage je Schuljahr vollständig vergütet.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass sich die Abwesenheitstageregelung der Integrativplätze an den Beschlüssen der Kommission orientiert.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe              

Telefon: 0351/ 828 71 150                           

E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de