Die Richtlinie ermöglicht die Verwendung von Bundesmitteln aus dem Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für 2025 und 2026. Die Neufassung enthält mehrere Streichungen rückwirkend zum 01.01.2025.
Wie das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) informierte ist die Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung 2025/2026 beschlossen wurden.
„Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft und gilt für die Förderjahre 2025 und 2026. Ab sofort sind die Antragsformulare auf folgender Internetseite des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) abrufbar: RLKiTa-QuTVerb-Anträge“ informierte das SMK.
Eine Veröffentlichung soll im Juli erfolgen. Wir können unseren Mitgliedern die Richtlinie bereits heute zur Verfügung stellen (Anlage).
Finanzielle Grundlage sind überwiegend Bundesmittel auf der Grundlage des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG). Durch die Ergänzung mit Landesmitteln können in den Maßnahmen „Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung“ sowie „Zuschuss zur Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung in Kitas“ auch Aktivitäten im Bezug auf Horte gefördert werden.
Streichung von Maßnahmen - Liga bezog Stellung zum vorgelegten Entwurf
Die Richtlinie enthält einige Streichungen im Vergleich zur Vorgängerversion, die die Träger zum Teil stark belasten dürften. Die Liga war zur Stellungnahme aufgefordert und hatte den Wegfall der Maßnahmen
deutlich kritisiert.
Kritisch äußerte sich die Liga außerdem in Maßnahme 7: Fachkräfte zum Mentoring für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung (Sprachmentorinnen und –mentoren) in der Kindertagesbetreuung zum Wegfall der Möglichkeit der Beantragung von Mitteln für Sachkosten in den Einrichtungen.
Zudem wurde durch die Liga-Verbände bemängelte, dass in Maßnahme 8: Weiterentwicklung des Konzeptes zur Förderung der Voraussetzungen für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung unter besonderer Berücksichtigung der Mundgesundheit 350.000€ innerhalb zwei Jahren allein für die Weiterentwicklung des Konzeptes verwendet werden sollen. Sie schlug vor die Weiterentwicklung durch die Koordinierungsstelle des „Landesprogramms alltagsintegrierte sprachliche Bildung“ (Maßnahme 9) umsetzen zu lassen und das gesparte Geld stattdessen der Praxis als weitere Sachkosten zukommen zu lassen.
Einschätzung
Trotz, dass die Stellungnahme vom SMK selbst angefordert wurde, fand sie keinerlei Widerhall oder zumindest Antwort. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Sinne einer praxisorientierten Weiterentwicklung von Richtlinien gestaltet sich so ausgesprochen schwierig.