Auf Grund der Änderungen im sächsischen Kita Gesetz wurden die Verordnung des SMK zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (SächsKitaFinVO), die Verordnung des SMK zur Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaIntegrVO) sowie die Verordnung des SMK über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SächsFöSchülBetrVO) angepasst.
Auf Grund der Änderungen im sächsischen Kita Gesetz wurden die Verordnung des SMK zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (SächsKitaFinVO), die Verordnung des SMK zur Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaIntegrVO) sowie die Verordnung des SMK über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SächsFöSchülBetrVO) angepasst. Das Sächsische Kultusministerium informierte hierzu die Jugendämter sowie die Liga.
Wir geben die Informationen gern an unsere Mitglieder weiter. Die ausführlichen Ausführungen des SMK finden Sie in der Anlage. Beachten Sie dort bitte auch für welche Einrichtung bzw. Zielgruppe die jeweilige Regelung gilt.
Die folgende kurze Zusammenfassung setzt die Kenntnis der bisherigen Regelungen voraus.
Wesentliche Änderungen kurz zusammengefasst:
Änderung der Verordnung des SMK zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (SächsKitaFinVO)
Schwerpunkt der Änderung ist die Anpassung der Schlüsselvorgaben des neuen SächsKitaG. Der nun im Gesamtschlüssel enthaltene Anteil für Schulvorbereitung wurde in der geänderten Verordnung gestrichen.
Angepasst wurde auch die Regelung zum Gemeindeanteil bei Betreuung in einer Fremdkommune angepasst.
Änderung der Verordnung des SMK zur Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaIntegrVO)
Hier erfolgte eine Schlüsselanpassung analog des nun gültigen Gesamtpersonalschlüssel ohne Teilschlüssel im SächsKitaG.
„Die neuen Schlüssel nach § 4 Abs. 1 SächsKitaIntegrVO sind so berechnet, dass nach Aufschlagen des Leitungsanteils von 10 Prozent je I-Kind insgesamt so viel Personal zur Verfügung steht, wie nach der Rechtslage bis zum 31.07.25:
Krippe: statt bisher 1 : 3 neu 1 : 2,765
Kindergarten: statt bisher 1 : 4 neu 1 : 3,645
Hort: statt bisher 1 : 10 neu 1 : 9,220“ (aus Erläuterung zur Verordnung des SMK zur Umsetzung der Neuregelungen in der Kindertagesbetreuung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026, siehe Anlage)
„Reichen die pauschalen Schlüssel nicht aus, kommt es zu Einzelverhandlungen nach § 4 Abs. 2 SächsKitaIntegrVO. Auch die bisher auf dieser Basis angewandten günstigeren Schlüssel – z.B. 1 : 1 oder 1 : 2 – müssen rechnerisch angepasst werden, wenn die neue Berechnungssystematik nicht zu einer Verringerung des Personalbudgets für diese Kinder führen soll. Als Anlage ist eine Excel-Datei als „Tool“ für die Umrechnung angefügt. Die Datei ist schreibgeschützt, bis auf die gelben Felder, in die der bisherige Schlüssel einzutragen ist. In den grünen Feldern wird der rechnerisch angepasste Schlüssel angezeigt.“ (aus Erläuterungen zur Verordnung des SMK zur Umsetzung der Neuregelungen in der Kindertagesbetreuung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026, siehe Anlage
Änderung der Verordnung des SMK über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SächsFöSchülBetrVO).
Hier wurden nur redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Inkrafttreten
Ab 1. August 2025 gültig:
Änderung der Verordnung des SMK zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (SächsKitaFinVO) außer Reglungen zum Gemeindeanteil bei Betreuung in einer Fremdkommunen.
Ab 1. Oktober:
Reglungen zum Gemeindeanteil bei Betreuung in einer Fremdkommunen in der SächsKitaFinVO.
Nach Verkündung (voraussichtlich 25.September 2025):
Änderung der Verordnung des SMK zur Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaIntegrVO)
Änderung der Verordnung des SMK über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SächsFöSchülBetrVO).
Kontakt:
Nicole Lawrenz
Referentin Bildung
Telefon: 0351 - 828 71 152
E-Mail: nicole.lawrenz (at) parisax.de