Anschreiben der AOK Plus IFF/Komplexleistungen - Abrechnung therapeutischer Leistungen über den DTA – Hinweise

Im Rahmen der IFF-Komplexleistungen gibt es wiederkehrende Rückfragen zum Anschreiben der AOK Plus. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Abrechnung therapeutischer Leistungen über den Datenträgeraustausch (DTA) – in Verbindung mit dem Ausstellungsdatum des Förder- und Behandlungsplanes (FBP).

03.06.2026
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Erstellt von Johannes Kokot, Referent Entgelte (SGB IX) | WfbM | Frühförderung

Es kommt wiederholt vor, dass Abrechnungen über einen Bewilligungszeitraum hinausgehen. Dies ist nicht zulässig.

Grundsatz:

Eine Empfangsbestätigung für Heilmittel muss mit dem Ende des Bewilligungszeitraumes beendet werden.

Für jeden neuen Bewilligungszeitraum sind erforderlich:

  • eine neue Rechnung
  • eine neue Empfangsbestätigung

Wichtig: Die Therapeuten sind darüber zu informieren, dass die Abrechnung am Ende eines Bewilligungszeitraumes erfolgen muss!

Anforderungen der AOK Plus bei der DTA-Anlieferung

Für eine reibungslose und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Abrechnungen bittet die AOK Plus, bei der DTA-Anlieferung zukünftig folgende zwei Punkte zu beachten:

1.  Ausstellungsdatum

Bitte geben Sie bei jeder Abrechnung das korrekte Verordnungs- bzw. Ausstellungsdatum an. Dieses muss zwingend mit dem Datum auf dem Förder- und Behandlungsplan übereinstimmen.

  • Das Ausstellungsdatum = der Tag, an dem das Formular erstmals bearbeitet wird.
  • Die AOK identifiziert die Zuordnung zum FBP anhand des Ausstellungsdatums auf Seite 1.
  • Das Datum kann über den DTA übermittelt werden – bitte bei Ihrer Verwaltung prüfen, ob das entsprechende Feld befüllt wird.

Für manche bedeutet das eine kleine technische Anpassung. Es gibt jedoch keine Erwartung, dies rückwirkend zu regulieren. Bitte beachten Sie dies für alle zukünftigen Abrechnungen. 

2.  Rechnungsstrukturierung

Bitte vermeiden Sie die Gebührenpositionen verschiedener Förder- und Behandlungspläne in einem Datensatz anzuliefern. Wir bitten Sie daher, die Abrechnungen pro Förder- und Behandlungsplan einzureichen.

Durch diese einheitliche Zuordnung werden Rückfragen vermieden und die Auszahlung beschleunigt.

Nachfolgend der Auszug des Formulars gemäß Landesrahmenvereinbarung Komplexleistungen Sachsen (Anlage 2). Das Feld „Datum“ auf Seite 1 ist das maßgebliche Ausstellungsdatum für die DTA-Zuordnung:

Screenshot Formular

Förder- und Behandlungsplan gemäß § 7 FrühV – Landesrahmenvereinbarung Komplexleistungen Sachsen, Anlage 2 (ab 01.04.2024)

Bei speziellen Rückfragen zum DTA-Verfahren ist für Sie ihr Ansprechpartner in der AOK Plus Herr Toralf Thimon Tel.: 0800 1059062004 

Ausblick: Anpassungen der Vergütungssätze der medizinisch-therapeutischen Leistungen für 2026

Aktuell sind sich die Verhandlungspartner im Teil Ergotherapie uneinig und suchen über die Schiedsstelle Klärung. Der Termin der Schiedsstelle liegt im Juni 2026. Im optimalen Fall kann mit neuen Vergütungssätzen Ende Juni 2026 gerechnet werden. 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150 
E-Mail: anne.cellar@parisax.de

Johannes Kokot
Referent Entgelte
Telefon: 0351/ 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot@parisax.de