Es kommt wiederholt vor, dass Abrechnungen über einen Bewilligungszeitraum hinausgehen. Dies ist nicht zulässig.
Grundsatz:
Eine Empfangsbestätigung für Heilmittel muss mit dem Ende des Bewilligungszeitraumes beendet werden.
Für jeden neuen Bewilligungszeitraum sind erforderlich:
- eine neue Rechnung
- eine neue Empfangsbestätigung
Wichtig: Die Therapeuten sind darüber zu informieren, dass die Abrechnung am Ende eines Bewilligungszeitraumes erfolgen muss!
Anforderungen der AOK Plus bei der DTA-Anlieferung
Für eine reibungslose und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Abrechnungen bittet die AOK Plus, bei der DTA-Anlieferung zukünftig folgende zwei Punkte zu beachten:
1. Ausstellungsdatum
Bitte geben Sie bei jeder Abrechnung das korrekte Verordnungs- bzw. Ausstellungsdatum an. Dieses muss zwingend mit dem Datum auf dem Förder- und Behandlungsplan übereinstimmen.
- Das Ausstellungsdatum = der Tag, an dem das Formular erstmals bearbeitet wird.
- Die AOK identifiziert die Zuordnung zum FBP anhand des Ausstellungsdatums auf Seite 1.
- Das Datum kann über den DTA übermittelt werden – bitte bei Ihrer Verwaltung prüfen, ob das entsprechende Feld befüllt wird.
Für manche bedeutet das eine kleine technische Anpassung. Es gibt jedoch keine Erwartung, dies rückwirkend zu regulieren. Bitte beachten Sie dies für alle zukünftigen Abrechnungen.
2. Rechnungsstrukturierung
Bitte vermeiden Sie die Gebührenpositionen verschiedener Förder- und Behandlungspläne in einem Datensatz anzuliefern. Wir bitten Sie daher, die Abrechnungen pro Förder- und Behandlungsplan einzureichen.
Durch diese einheitliche Zuordnung werden Rückfragen vermieden und die Auszahlung beschleunigt.
Nachfolgend der Auszug des Formulars gemäß Landesrahmenvereinbarung Komplexleistungen Sachsen (Anlage 2). Das Feld „Datum“ auf Seite 1 ist das maßgebliche Ausstellungsdatum für die DTA-Zuordnung:
