Arbeitsprozess Zielbild Pflege Sachsen 2030 - Pflegerische Versorgungsstrukturen gemeinsam zukunftsfest gestalten

Mit dem Papier "Zielbild Pflege Sachsen 2030" wurden der Landesregierung Handlungsempfehlungen zur Sicherung der Pflege im Freistaat vorgelegt. Der Paritätische Sachsen ist in den Prozess aktiv eingebunden, forderte z.B. ein Landespflegegesetz und wirkte dabei mit, zentrale Punkte des Papiers in den Koalitionsgesprächen aufzunehmen.

13.02.2025

Die Landesverbände der Pflegekassen in Sachsen, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie private Leistungserbringerverbände in der Pflege und die kommunalen Spitzenverbände (alle: Zielbildakteure) haben das Impulspapier „Zielbild Pflege Sachsen 2030“ erarbeitet. Ziel dieses Papiers ist es, der neuen Landesregierung und den Abgeordneten des Sächsischen Landtags Handlungsempfehlungen zu reichen, um die Pflege im Freistaat Sachsen zukunftsfähig zu gestalten und die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft mit schwindenden Pflegekapazitäten zu bewältigen.

Mitgestaltung durch den Paritätischen Sachsen

Bei der Erarbeitung des Zielbildes war und ist der Paritätische Sachsen aktiv eingebunden. Die bei den Regionalkonferenzen im Mai und Juni 2023 gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen formulierten Schwerpunkte bildeten die inhaltliche Ausrichtung und Grundlage für die weitere Beteiligung des Paritätischen Sachsen im Zielbildprozess Pflege 2030. Seit Dezember 2023 fand die Mitwirkung und Interessenvertretung in sechs Arbeitstreffen der Zielbildakteure statt. Daniel Fuchs, Bereichsleiter der Regionalgeschäftsstellen meint dazu: „Die Sicherstellung der Pflege in Sachsen kann nur durch gemeinsame Handlungsschritte gewährleistet werden. Mit dem Zielbild Pflege 2030 haben wir die Weichen gestellt.“

Paritätische Forderung nach einem Landespflegegesetz

Ein zentraler Bestandteil der verbandlichen Position ist die Forderung nach einem Landespflegegesetz. Dieses soll alle pflegerelevanten rechtlichen Regelungen, Anforderungen und Fördermöglichkeiten in Sachsen bündeln, unnötige Bürokratie abbauen, Innovationsanreize setzen und Pflegebedürftige spürbar entlasten.

Eingebrachte Forderungen in den Koalitionsgesprächen

Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche haben dazu beigetragen, dass wichtige Punkte in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurden:

  • Beratung zu einem bürokratiearmen Landespflegegesetz,
  • Finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen,
  • ein Förderprogramm für Modernisierungs- und Anpassungsmaßnahmen im Pflegebereich,
  • ein Investitionsprogramm mit jährlich 100 Millionen Euro für Neubauten und Sanierungen von Pflegeeinrichtungen.

„Die Aufnahme unserer Kernforderungen in den Koalitionsvertrag ist ein bedeutender Erfolg“, so Daniel Fuchs. Weiterhin betont er, dass es jetzt darum ginge, diese Maßnahmen konsequent umzusetzen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nachhaltig zu entlasten.

Nächste Schritte zur Umsetzung des Zielbildes

Im Gespräch der Zielbildakteure mit Staatssekretärin Dagmar Neukirch am 5. Februar 2025 wurde die Einbindung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (SMS) und eine möglichst gemeinsame Umsetzung der Maßnahmen diskutiert.

Die zentralen Ergebnisse dieses Austausches sind die geplante zeitnahe und priorisierte Maßnahmenumsetzung durch die Zielbildakteure und einer Vertretung des SMS sowie die regelmäßige Information des Landespflegeausschusses (LPA) zum aktuellen Arbeitsstand.