Im Gespräch mit der zuständigen Sachgebietsleiterin Katrin Scheffler wurden verschiedene Aspekte von der allgemeinen Betriebserlaubnis bis hin zur Aufsichtspflicht erörtert. Ein Schwerpunkt war auch die Flexibilisierung bei der Kombination von Leistungen am Standort der Kita.
Der Paritätische lud Katrin Scheffler, zuständige Sachgebietsleiterin für Kitas im Bereich Betriebserlaubniswesen, am 22.01.2026 zum Austausch in den Verband ein. Das vertrauensvolle Gespräch brachte einige Erkenntnisse, die für die Arbeit der Träger hilfreich sein können und die wir hier gern teilen.
Betriebserlaubnis
Der Erfahrung vieler Mitglieder des Paritätischen nach hat sich die Zusammenarbeit der Träger mit dem Betriebserlaubnisbereich des Landesjugendamts in den letzten Jahren sehr verbessert. Dennoch kommt es zuweilen zu sehr langen Bearbeitungszeiten, wie der Verband im Gespräch verdeutlichte.
Katrin Scheffler nahm die lobenden Worte dankend an und wies bei der Bearbeitungsdauer auf die hohe Arbeitsbelastung ihrer Mitarbeitenden hin. Sie betonte aber, dass die Träger die Dringlichkeit der Bearbeitung durchaus angeben könnten. Sollte es auf Grund sehr hohen Arbeitsaufkommens im Landesjugendamt dennoch zu einer langen Bearbeitungszeit kommen, die die Arbeit des Trägers negativ beeinflusst, können sich die Träger direkt an sie als zuständige Sachgebietsleiterin wenden. In der Regel sollten für ein Betriebserlaubnisverfahren aber ca. 3 Monate eingeplant werden.
Die Kontaktdaten von Katrin Scheffler finden Sie hier.
Ein weiteres Thema waren anstehende Erweiterungen der Betriebserlaubnis, z.B. auf Krippenkinder. Hier schildern Träger, dass vom Landesjugendamt Umbauten beispielsweise im Sanitärbereich gefordert werden und wenig Spielräume für Kompromisslösungen bestehen, beispielsweise bei der Höhe der Toiletten. Katrin Scheffler bestätigte, dass auch Kleinkindern grundsätzlich ein selbständiger, entspannter Toilettengang möglich sein muss. Sie nähme die Thematik jedoch mit ins Team und strebe an, ihre Kolleg*innen auch für Augenmaß zu sensibilisieren. Generell empfiehlt sie Trägern, bei bevorstehenden Umbauten eine möglichst breit angelegtes Altersspektrum in der Ausstattung vorzusehen, um flexibel zu bleiben.
Im Betriebserlaubniswesen wird generell einheitliches Verwaltungshandeln angestrebt, betont Katrin Scheffler. Dennoch arbeiteten auch hier Menschen, die manchmal verschiedene Sichtweisen vertreten. Sollte in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen aus Sicht des Trägers kein annehmbarer Weg gefunden werden, ist eine Rückkopplung an die Sachgebietsleiterin möglich. Das Team arbeitet sehr oft mit der Methode der Fallberatung, um gute Lösungen zu finden.
Anerkennung von Assistenz- und Fachkräften
Zu langen Bearbeitungszeiten kommt es aus Trägersicht auch immer wieder bei der Genehmigung von Assistenzkräften. Katrin Scheffler betont im Gespräch, dass Individualprüfungen generell sehr aufwendig seien, da man der Expertise der Menschen am Ende auch gerecht werden wolle. Sie nahm die Anmerkung jedoch als Impuls mit, das Verfahren für Assistenzkräfte zu prüfen und ggf. zu vereinfachen.
Komplexer sind die Prüfungen nach §29 Landesjugendhilfegesetz mit dem Ziel der Anerkennung einer grundsätzlich fachfremden Person (mit pädagogischen Fähigkeiten) als Fachkraft. Dies schließt indes häufig Personen ein, die das Kita-Team sehr bereichern, wie beispielsweise Theater- oder Kunstpädagog*innen, was den langen Weg für alle Beteiligten lohnend mache, wird in den Ausführungen der Sachgebietsleiterin deutlich.
Neue Nutzungskonzepte auf Grund sinkender Kinderzahlen
Das Gespräch sollte aus Sicht des Verbandes auch dazu dienen, für die Verknüpfung mehrerer Leistungen unter dem Dach der Kita zu sensibilisieren. Immer wieder spiegeln Träger, dass es in der Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt herausfordernd sei, Lösungen dafür zu finden. Fachlich gute Ideen wie beispielsweise die Verknüpfung von Jugendhilfe- oder Seniorenangeboten mit der Kita scheitern an unüberwindbaren Hürden in der Betriebserlaubnis.
Katrin Scheffler hörte sehr genau hin und betonte, dass hier ein Richtungswechsel in ihrem Team notwendig sei. Es gehe bei der Betriebserlaubnis schließlich um Kinderschutz und Kindeswohl, das bereite manchmal auch Bedenken, die Verantwortung für neue Wege zu übernehmen, wird im Gespräch deutlich. „Hier müssen wir gut zusammenarbeiten, weil es jetzt an der Zeit ist. Bis vor kurzem war das nicht so sehr Thema, da die Kitas in der Regel die einzigen Hausherren des Gebäudes waren und voll ausgelastet,“ so Katrin Scheffler.
Ganz neu sind diese Gedanken dem Landesjugendamt aber auch nicht. Katrin Scheffler zählt einige Aspekte auf, die es aus ihrer Sicht zu beachten gilt:
Katrin Scheffler rät Trägern, möglichst früh das Landesjugendamt in die Überlegungen einzubeziehen, um gemeinsam gute Wege zu finden.
Aufsichtspflicht
Immer wieder Thema für Kitamitarbeitende ist auch die Aufsichtspflicht. Hierzu erstellte die Unfallkasse Sachsen eine Handreichung.
Katrin Scheffler ergänzt: „Gerade im Zuge sinkender Kinderzahlen und gleichzeitig sinkender Personalausstattung muss in großen Häusern das Raumnutzungskonzept in den Blick genommen werden, um weiterhin die Aufsichtspflicht in allen Bereichen gut leisten zu können. Zu überlegen ist beispielsweise, einige Räume zeitweise oder ganz zu schließen.“
Fazit
Sowohl Katrin Scheffler als auch die zuständige Fachreferentin des Paritätischen Sachsen, Nicole Lawrenz als Dialogpartnerin hoben am Ende den Mehrwert des zweistündigen Austauschs hervor. Es wurde vereinbart, die Zusammenarbeit künftig auf dieser Ebene fortzusetzen und z.B. auch Trägern direkte Austauschformate mit dem Landesjugendamt anzubieten.
Kontakt
Nicole Lawrenz
Referentin Bildung
Telefon: 0351 - 828 71 152
E-Mail: nicole.lawrenz (at) parisax.de