Nach dem Haushaltsbeschluss des Sächsischen Landtages ergeben sich einige Veränderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung, die bereits zum 01.08.2025 umzusetzen sind und Auswirkungen auf die Personalberechnung haben.
Nach dem Haushaltsbeschluss des Sächsischen Landtages am 26.06.2025 ergeben sich für den Bereich der Kindertagesbetreuung einige Änderungen, die bereits zum 01.08.2025 wirksam werden. Alle Jugendämter wurden hierüber am 27.06.2025 informiert, mit der Aufforderung, dies an Städte und Gemeinden sowie an freie Träger und Kindertagespflegepersonen weiterzureichen. Da wir nicht beurteilen können, ob dies flächendeckend funktioniert hat, erhalten Sie diese Informationen ggf. zusätzlich vom Paritätischen. Wir bitten um Verständnis.
Mit den beigefügten Dateien möchten wir Sie über die anstehenden Änderungen in Kenntnis setzen und Sie bitten, sich bei aufkommenden Fragen an Ihre zuständige Gemeinde oder das örtlich zuständige Jugendamt zu wenden.
Sie erhalten folgende Dokumente:
Einschätzung
Auch wenn die eher geringfügigen Änderungen im Grundsatz als erfreulich zu bewerten sind, dürfte die Umstellung insbesondere in der Personalbemessung eine größere Herausforderung darstellen. Die kurzfristige Umstellung in den Sommerferien fand zwar unsere Kritik, dennoch ist sie jetzt vorzunehmen.