Am 11. Juni 2024 findet im AZAV-Beirat (Beirat nach § 182 SGB III, AZAV: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) eine Anhörung der Fachkundigen Stellen zur Zulassung durch Fachkundige Stellen von virtuellen und hybriden Maßnahmen statt.
Am 11. Juni 2024 findet im AZAV-Beirat (Beirat nach § 182 SGB III, AZAV: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) eine Anhörung der Fachkundigen Stellen zur Zulassung von virtuellen und hybriden Maßnahmen statt.
Bogumila Szyja, Leiterin Zentrum für Qualität und Management im Paritätischen Gesamtverband, ist im Beirat als unabhängige Expertin auf Vorschlag der BAGFW vertreten und nimmt an der Sitzung teil.
Da zunehmend auch große Anbieter virtuelle und hybride Maßnahmen anbieten, stellen sich viele Fragen, z. B. bzgl. der Lernorte, ob es sich um synchrone oder asynchrone Selbstlerneinheiten handelt, Anforderungen/ Voraussetzungen an Teilnehmer*innen und Ausstattung / Technik für "Home-Lernen" etc.
Ebenso soll eine Abgrenzung zu dem Fernunterricht erläutert werden.
Falls diese Themen in Ihren Arbeitskontexten vor Ort relevant sind, freut sich der Gesamtverband über Rückmeldungen/Anliegen aus der Mitgliedschaft, so dass diese in der Anhörung platziert werden können.
Rückmeldungen zum Thema sollten bitte bis zum 10.6.2024 an Bogumila Szyja unter "pqsys (at) paritaet.org" cc: an arbeitsmarkt (at) paritaet.org, kristin.hoefler (at) parisax.de.
Voraussichtlich im September werden dazu dann Empfehlungen des AZAV-Beirates veröffentlicht.
Kontakt:
Kristin Höfler (Referentin Arbeit & Beschäftigung)
Tel.: 0351 - 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler(at)parisax.de