Die Expertise zur Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe 2025 beleuchtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die finanziellen Auswirkungen der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe. Sie bietet eine detaillierte Schätzung des Anrechnungsvolumens und diskutiert die möglichen Folgen der geplanten Reformen.
Anhängend verweist der Paritätische Sachsen auf eine Expertise, die die BAG WfbM als Reaktion auf den Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegeben hat.
Die Expertise von Dr. Bruno Kaltenborn, erstellt im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM), untersucht die Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, die durch Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zur Hälfte angerechnet werden kann.
Die Expertise analysiert die gesetzlichen Grundlagen und die Datenbasis, um das Volumen der Anrechnung bundesweit und auf Länderebene zu schätzen. Die Schätzung basiert auf der Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen der Bundesagentur für Arbeit und den Einnahmenstatistiken der Integrationsämter. Für das Jahr 2022 wurde das Volumen der Ausgleichsabgabe durch Werkstattaufträge um etwa 91 Millionen Euro vermindert, was etwa 30% der Arbeitsentgelte der Werkstätten entspricht.
Die geplante Reform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht den Wegfall der Anrechnungsmöglichkeit vor, um die direkte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung der Werkstätten haben, da bis zu 30% der Arbeitsentgelte durch die Anrechnung subventioniert werden. Die Umsetzung der Reform und ihre tatsächlichen Auswirkungen bleiben jedoch ungewiss, da Arbeitgeber alternativ eine höhere Ausgleichsabgabe entrichten können.
Aktuell sind keine neuen Informationen zu Reformvorhaben des BMAS bekannt.
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