Das Sächsische Staatsministerium für Kultus informierte zu vermehrten Anfragen bezüglich der korrekten Personalberechnung nach neuer Rechtslage. Eine Beispielrechnung soll Trägern nun Orientierung geben.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) informierte zu vermehrten Anfragen bezüglich der korrekten Personalberechnung nach neuer Rechtslage. Eine Beispielrechnung soll Trägern nun Orientierung geben.
Wir stellen unseren Mitgliedern das Dokument des SMK hiermit zur Verfügung. (Anlage)
Darin werden die vorherige und die jetzige Rechtslage gegenübergestellt. Zudem wird in aufgenommene Kinder mit und ohne Behinderung und Anspruch auf Eingliederungshilfe unterschieden.
Kontakt:
Nicole Lawrenz
Referentin Bildung
Telefon: 0351 - 828 71 152
E-Mail: nicole.lawrenz (at) parisax.de