Anfang September tagte der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Görlitz. In der Sitzung wurden u. a. der Bericht der AGT und die Anerkennung des Vereins Trude e.V. behandelt. Außerdem standen die Fortschreibung des Projekts Miteinander für Familien sowie Fragen zur Finanzierung im Kinderschutz und zur Haushaltslage des Landkreises im Mittelpunkt.
Am 4. September 2025 fand die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Görlitz statt. Zu Beginn wurden die aktuellen Berichte vorgestellt.
Bericht aus den Gremien und Anerkennung neuer Träger
Der Sprecher der AGT machte deutlich, dass sich das Gremium in einer schwierigen Situation befindet, da sich erneut keine Kandidierenden für die Sprecher:innenrolle fanden. Die AGT bleibt jedoch ein zentrales Beteiligungsinstrument für die freien Träger in der Jugendhilfeplanung sowie als Interessenvertretung gegenüber politischen Entscheidungsträgern. Genannt für die schwierige Lage wurden zugleich Hürden zur Übernahme von Mandaten, etwa fehlende Ressourcen, Zweifel an der Wirksamkeit des Gremiums und herausfordernde Kommunikationsprozesse mit der Verwaltung.
Neben dem Bericht wurde als weiterer Tagesordnungspunkt der „Trude e.V. – Verein gegen sexualisierte Gewalt und für sexuelle Selbstbestimmung“ einstimmig als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Der Verein ist seit vielen Jahren aktiv, fachlich etabliert und arbeitet erfolgreich mit Partnern in den Landkreisen Görlitz und Bautzen zusammen.
Diskussionen zur Ausschussarbeit und zu Unterausschüssen
Als weiterer Tagesordnungspunkt wurde die Besetzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung durch Änderungen auf Seiten der CDU angepasst. Schwerpunkt der Diskussion war die Einrichtung des Unterausschusses Hilfen zur Erziehung (HzE). Trotz des bereits gefassten Beschlusses zur Errichtung dieses Unterausschusses kam es erneut zu Debatten über dessen Notwendigkeit. Als Begründung für die Einrichtung wurden unter anderem das hohe finanzielle Gewicht des Bereichs, die fehlende Planung und unzureichende Einbindung der freien Träger benannt. Eine Herausforderung stellte die Mitarbeit ausreichend vieler Kreisrät:innen da, die u. a. zeitliche Engpässe als Begründung anführten. Daher soll das Thema als Lösungsvorschlag stärker im Unterausschuss Jugendhilfeplanung behandelt werden.
Projekte und Vereinbarungen
Die Fortschreibung des Projektes Miteinander für Familien. Integrierte Rahmenkonzeption Präventiver Kinderschutz, Kindergesundheit und Frühe Hilfen im Landkreis Görlitz ab 2026 wurde dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt und erhielt dessen Zustimmung. Das Projekt ist im Landkreis etabliert und anerkannt, die bisherigen Ergebnisse sind dokumentiert und nachvollziehbar. Offengeblieben ist die Frage, inwieweit die damit verbundenen langfristigen finanziellen Verpflichtungen des Landkreises mit den noch ausstehenden Haushaltsgenehmigungen vereinbar sind.
Zudem bestand Einigkeit darüber, die Muster-Vereinbarung zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu beschließen. Die Träger waren an der Erarbeitung beteiligt, die im Einvernehmen mit der Verwaltung abgeschlossen wurde. Ungeklärt blieb die Finanzierung der erfahrenen Fachkräfte, die bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung beratend tätig werden sollen. Die beteiligten Träger betonten, dass deren Finanzierung eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung der Vereinbarung darstellt. Ein Ergänzungsantrag mit einem Finanzierungsvorschlag, den der Paritätische Sachsen gemeinsam mit Mitgliedsorganisationen und freien Trägern eingebracht hatte, fand keine Mehrheit.
Der Vorschlag des Landrates, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Finanzierungskonzepts zu beauftragen, wurde zunächst nicht aufgegriffen, um zu verdeutlichen, dass die Klärung der Finanzierung vor Abschluss der Vereinbarung erfolgen sollte. Das Thema bleibt weiterhin auf der Agenda.
Die Verwaltung stellte im Anschluss einen Überblick über die aktuelle Situation in den Inobhutnahmeeinrichtungen vor und berichtete über geplante Veränderungen und laufende Gespräche mit den betroffenen Trägern. Ziel ist eine enge Einbindung in die Weiterentwicklung der Angebote.
Finanzielle Rahmenbedingungen des Landkreises Görlitz
Weiterhin unklar ist, wann der Haushalt des Landkreises Görlitz genehmigt wird. Dies betrifft auch die Auszahlung verschiedener Fördermittel. Positiv wurde berichtet, dass die Jugendpauschale vollständig eingegangen ist und Auszahlungen erfolgen konnten. Für die Schulsozialarbeit ab 2026 steht die Ausgestaltung der Förderung noch aus. Sollte die bisherige Budgethöhe inklusive Ausgleichszuschlag bestehen bleiben, könnten die derzeitigen Stellen gesichert werden. Andernfalls droht der Wegfall von zwei Standorten.