Am 22. Mai 2025 befasste sich der Jugendhilfeausschuss des Landkreises SOE mit der Verabschiedung des Teilfachplans B der Jugendhilfeplanung sowie der Fortschreibung der Bedarfs- und Investitionsplanung für Kindertageseinrichtungen. Zudem wurde vom Landrat auf eine angespannte Haushaltslage im Landkreis hingewiesen.
Am 22. Mai 2025 tagte der Jugendhilfeausschusses des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Im Mittelpunkt der Beratung standen zentrale Themen der Jugendhilfeplanung.
Beratung zum Teilfachplan B der Jugendhilfeplanung und Kindertagesbetreuung und Investitionsplanung
Unter anderem wurde entsprechend der Tagesordnung über den Teilfachplan B der Jugendhilfeplanung beraten und abgestimmt. Dieser umfasst die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII sowie die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. In der Diskussion wurde unter anderem auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verpflichtung zur Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten klarer zu formulieren. Zudem wurde angeregt, bei Familien- und Erziehungsberatungsstellen den Personaleinsatz jährlich zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, um einen niederschwelligen und kosteneffizienten Zugang zum Hilfesystem sicherzustellen. Der Plan wurde einstimmig beschlossen.
Weiterhin wurde die Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Schuljahr 2025/2026 nach dem Sächsischen Kita-Gesetz einstimmig verabschiedet. Auch die Fortschreibung und Priorisierung der Maßnahmenliste „B“ für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen – als Nachrückevorhaben im Zuge der Bedarfsplanfortschreibung – wurde einstimmig beschlossen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass für diese Maßnahmen derzeit keine finanzielle Hinterlegung besteht.
Finanzielle Rahmenbedingungen - Ausblick und Herausforderungen für 2025/2026
Im allgemeinen Teil der Sitzung informierte der Jugendamtsleiter, Herr Hering, darüber, dass zusätzliche Projekte im Rahmen der sächsischen Kommunalpauschalenverordnung zunächst zum 30. Juni 2025 auslaufen. Eine weitere Entscheidung hierzu wird für das dritte Quartal erwartet. Landrat Herr Geißler wies in diesem Zusammenhang auf die angespannte Haushaltslage hin: Während der Haushalt des Landkreises für das Jahr 2025 genehmigt ist, wird auf Ebene des Freistaates ein erhebliches Defizit erwartet. Für den Landkreis selbst wird mit einem Fehlbetrag von 20 Millionen Euro im Jahr 2025 und einem Anstieg auf bis zu 38 Millionen Euro im Jahr 2026 gerechnet.