Einmal im Jahr findet ein Gespräch der DRV Bund mit den Suchtfachverbänden mit Beteiligung des Paritätische Gesamtverbandes statt. Erörtert wurden diesmal folgende Themen: § 301 Anbindung, Bewilligungen und Finanzlage im Reha-Bereich, Vergütungssystem stationäre Suchtreha und Änderungen bei Fehltagen im teilstationären Bereich.
Einmal im Jahr findet ein Gespräch der DRV Bund mit den Suchtfachverbänden mit Beteiligung des Paritätische Gesamtverbandes statt. Erörtert wurden diesmal folgende Themen: § 301 Anbindung, Bewilligungen und Finanzlage im Reha-Bereich, Vergütungssystem stationäre Suchtreha und Änderungen bei Fehltagen im teilstationären Bereich.
Aus der Ergebnisnotiz des Gesamtverbandes:
§301 Anbindung
ARS-Einrichtungen müssen bis spätestens zum 31.12.2026 der DRV einen Nachweis über die Beauftragung einer IT-Firma mit der Schnittstelleneinrichtung vorlegen. Dann wird vom Entzug der Zulassung abgesehen.
Die Regelung, dass bei nicht vorhandener Schnittstelle zum 1. Januar nur 5% Abschlag auf die Rechnungen erfolgt, gilt wohl nur für GKV-Patienten (Diese Regelung gibt es im SGB V, aber nicht im SGB VI).
Unklar ist, was passiert, wenn Anbieter nicht liefern können oder die Lieferung nur mit deutlichem Zeitverzug möglich ist. Einen temporären Zuschlag auf die ARS-Leistungen zum Ausgleich der Mehrbelastungen wird es nur im Schulterschluss DRV/GKV geben. Der Ausgang ist aufgrund der GKV-Kassenlage aber ungewiss, d.h. im besten Fall wird es einen temporären Zuschlag auf die ARS geben. Eine direkte Beteiligung an den Kosten wird aber ausgeschlossen.
Anmerkung: Der Gesamtverband prüft nach wie vor Rahmenverträge für die ARS Anbindung.
Bewilligungen und Finanzlage im Reha-Bereich
Anträge und Bewilligungszahlen steigen. Aktuell werden 2 von 3 Suchtreha-Anträge bewilligt. Stationäre Bewilligungen sind um 3 Prozent gestiegen, tagesklinische und ambulante Behandlungen sind gesunken, mehr Nachsorgeleistungen und weniger Adaptionsbehandlungen bewilligt. Antrittsquote liegt aktuell bei 70-80 Prozent, je nach Indikation verschieden. Zuletzt sind die Kosten um 6,5 Prozent gestiegen, da Löhne und Verweildauern steigen. Das Budget der DRV für den Reha-Bereich wurde 2025 im dritten Jahr in Folge gerissen. Das bedeutet, dass in der Folge zwei Jahre später Budget eingespart werden muss. Im Raum stehen 40 Millionen Einsparungen in 2027, Verhandlungen darüber laufen aber noch. Einer der Hintergründe sind steigende Ausgaben für Präventionsleistungen („RV fit“).
Vergütungssystem stationäre Suchtreha
Aufgefallen sind teilweise große Unterschiede in der Bewertung, bereinigt werden sollen nun Komponenten, die von manchen DRVén anerkannt wurden und die nicht Verhandlungsgegenstand sein dürfen, Auf Basis der 25-er Daten soll der Basissatz neu berechnet werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Werte der Tarifbindung.
Vermutlich wird es im ganztägig ambulanten Bereich finanzielle Korrekturen nach oben geben. Im Juli werden die neuen Basissätze berechnet und vermutlich im August verkündet. Anpassungen vermutlich auch bei Gewichtung der Berufsgruppen, Mietkosten u.a. kritischen Bereichen. Benchmark bleibt TVÖD. Voraussichtlich ab 01.08. neuer Meldebogen bis 30.09. auszufüllen. Stand heute wird es für 2027 keine temporäre ESK mehr geben. DRV Bund ist für 350 Kliniken der Federführer, davon 40 im Suchtbereich, von denen haben erst 8 Einigungen erzielt haben. Die anderen 32 sollen nun dringend Verhandlungsgespräche führen, in den nun versandten DRV Rückmeldungen ist markiert, wo DRV-seitig Verhandlungsspielraum gesehen wird.
Änderungen bei Fehltagen im teilstationären Bereich
Ende 2025 wurde für die Einrichtungen extrem kurzfristig verkündet, dass Fehltage wegen Krankheit ö.ä. nicht mehr abgerechnet werden können. Denn rechtsverbindlich sei der Tag des Aufenthalts, Telefonate und online Betreuung zählen nicht. Hinweis, dass damit die alte AGDR Entscheidung (=Arbeitsgruppe Durchführung der Rehabilitation) wieder in Kraft getreten ist. Früher war es so geregelt, dass bis zu 3 Fehltagen der Träger entscheiden konnte, die Tage hinten dran zu hängen, bis 7 Tage musste der Kostenträger entscheiden. Diese Regelung kann nun wieder angewandt werden.
Kontakt:
Kristin Höfler (Referentin Arbeit & Beschäftigung)
Tel.: 0351 - 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler@parisax.de