Beim Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder steht Sachsen im Bundesvergleich gut da. Der Bericht betont jedoch den Bedarf an qualitativer Weiterentwicklung der Angebote. Der Paritätische Sachsen spricht sich daher für Rahmenverträge zwischen Hort und Grundschule aus.
Die Bundesregierung veröffentlichte zum Jahresende 2023 einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (GaFöG-Bericht) nach § 24a SGB VIII. Im Folgenden lesen Sie die zentralen Aussagen des Berichtes, spezifische Aussagen zum Sachstand in Sachsen sowie die Position des Paritätischen Sachsen zur qualitativen Entwicklung der Ganztagsbildung.
Der Bericht im Überblick
„Der erste GaFöG-Bericht umfasst im Wesentlichen die
Ergebnisse für Sachsen
Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder wurden im Osten Deutschlands durchschnittlich von 60% aller Schüler*innen dieses Alters genutzt, im Westen waren es nur 11%. In Sachsen lag die Quote mit 66% für Ostdeutschland am höchsten. (vgl. S. 10)
„Von der gesamtostdeutschen Entwicklung der Inanspruchnahmequote zwischen 2005/2006 und 2021/2022 – Anstieg bis etwa zur Mitte des letzten Jahrzehnts, danach Abflachung beziehungsweise Stagnation und erneuter Anstieg in den letzten Jahren – weichen vor allem die Entwicklungen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen teilweise ab. Für diese drei Länder zeigt sich in den letzten drei Jahren keine Wachstumstendenz. Vielmehr scheint die Entwicklung der Inanspruchnahmequote zu stagnieren.“ (S.10)
Im Schuljahr 2021/2022 waren bundesweit die meisten Grundschulen sog. Ganztagsgrundschulen. In Sachsen waren es 95%. Überwiegend waren die Angebote freiwillig. (vg. S. 15f)
Den elterliche Bedarf an Betreuungs- und Bilungsangeboten für Grundschulkinder sehen die Autor*innen des Bericht als schwer abschätzbar. Sie generierten deshalb zwei Szenarien. 1. Der Bedarf bleibt konstant, 2. Der Bedarf wächst um 10% bis 2029/2030. Auf Grundlage dieser Annahme sehen die Autor*innen für Sachsen kaum bzw. keinen Ausbaubedarf. Sie weisen aber darauf hin, „dass in Ländern mit geringem bis keinem quantitativen Ausbaubedarf oftmals ein qualitativer Weiterentwicklungsbedarf besteht“. (S.26)
In der Förderrichtlinie zum Ganztagsausbau setzt Sachsen als einziges Bundesland den Schwerpunkt Digitalisierung (vg. S. 31)
Bei den bisherigen Maßnahmen der Länder wird für Sachsen das Modellprogramm Ganztagspiloten benannt. Hier geht es um die verbesserte Verzahnung von Schule und Hortangeboten. (vgl. S.37)
Strukturelle Umsetzung des Rechtsanspruchs
Ermittelt durch verschiedene Erhebungsformen zieht der Bericht für die Umsetzung des Ganztags folgendes Fazit und gibt Handlungsempfehlungen. (vgl. S.58f)
Den gesamten Bericht können Sie hier herunterladen.
Was tut der Paritätische Sachsen?
Auch wir haben die Ausgestaltung des Ganztags schon lange als wichtiges bildungspolitisches Thema erkannt. Aus Gesprächen mit unseren Mitgliedsorganisationen haben wir eine entsprechende Position erarbeitet. Diese wurde bereits Ende letzten Jahres an Staatsminister Christian Piwarz übergeben.
Und so soll Ganztagsbildung bis 2030 nach unserer Sicht gestaltet sein:
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Kontakt
Nicole BörnerReferentin Bildung
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