Der Austausch startete mit einem Impuls zur fachlichen Einordnung Komplexleistung Frühförderung und Kita-Integrationsplatz.
Rechtliche Grundlage zeigt Kooperationszusammenhang
Klar wurde, die parallele Bewilligung von Komplexleistung Frühförderung und Kita-Integrationsplatz ist gesetzlich vorgesehen. Beide Leistungen stehen nicht in Konkurrenz, sondern in einem Kooperationszusammenhang.
Frühförderung konzentriert sich auf Therapie, Entwicklungsförderung und Elternarbeit. Der Integrationsplatz gewährleistet alltagsbezogene Teilhabe und soziales Lernen im Gruppenkontext. Wenn die Ziele der Frühförderung über die Möglichkeiten des Kita-Alltags hinausgehen oder trotz Frühförderung Teilhabebeschränkungen im Gruppenalltag fortbestehen, ist die parallele Inanspruchnahme sinnvoll.
Gegenüber Leistungsträgern argumentieren
Träger können sich auf die gesetzliche Grundlage berufen. Die Sächsische Kita-Integrationsverordnung sieht die parallele Bewilligung ausdrücklich vor. Entscheidend ist die individuelle Bedarfsermittlung nach Paragraph 118 SGB IX. Frühförderung und Eingliederungshilfe sind gleichrangig zu prüfen, wenn unterschiedliche Zielbereiche betroffen sind. Eine pauschale Annahme, dass Frühförderung durch den Integrationsplatz ersetzt werden kann, widerspricht der bedarfsgerechten Leistungsgewährung.
Im Anschluss an den Impuls wurde in vier Kleingruppen zu verschiedenen Praxisthemen gearbeitet. Die folgenden Absätze fassen die wesentlichen Aspekte der Gruppenarbeit zusammen.
1. Bedarfe präzise formulieren
Kindbezogene Bedarfe müssen bereits vor Leistungsbeginn konkret, nachvollziehbar und alltagsnah beschrieben werden. Dazu gehören Ziele, Teilhabebarrieren und der erforderliche Unterstützungsumfang. Vorhandene Instrumente wie Antragsunterlagen, Alltagsdokumentation und Entwicklungsberichte nach ICF-CY helfen dabei, Bedarfe für beide Systeme gut abzubilden. Entwicklungsgespräche schaffen ein gemeinsames Verständnis zwischen allen Beteiligten.
2. Eltern als Partner einbinden
Vertrauensvolle Elternarbeit ist ein zentraler Gelingensfaktor. Regelmäßige Gespräche zur Entwicklung des Kindes sind etablierter Standard. Dabei geht es darum, Rollen zu klären, Dokumente verständlich zu erklären und Unterschiede zwischen den Leistungen aufzuzeigen. Wichtig ist, Hemmschwellen abzubauen und die Vorteile frühzeitiger Unterstützung deutlich zu machen. Bei vorliegender Schweigepflichtentbindung können Fachkräfte bei Ämtern nachfragen und den Prozess aktiv begleiten.
3. Netzwerke verbindlich aufbauen
Wirksame Kooperation braucht verbindliche Abstimmungen zwischen Kita, Frühförderung und weiteren Akteur*innen. Feste Ansprechpersonen, klare Rhythmen und geeignete Formate sind notwendig. Kinderärzt*innen sollten gezielt eingebunden werden, damit Entwicklungseinschätzungen und medizinische Stellungnahmen zeitnah vorliegen. Auch Verfahrenslotsinnen, der kinder- und jugendärztliche Dienst sowie Familienhelfer*innen können Teil des Netzwerks sein.
4. Wissen in Kitas stärken
Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen benötigen Wissen zu Aufgaben, Inhalten und Abläufen der Frühförderung. Kurzinfos, Fortbildungen und interne Standards helfen dabei. Für Integration und Inklusion verantwortliche Personen in der Kita können fachliches Knowhow vermitteln und für einen einheitlichen Wissensstand sorgen. Gemeinsame Ziele im Team zu teilen und alltagsintegrierte Förderung umzusetzen, schafft Handlungssicherheit.
Zum Abschluss kamen die Teilnehmenden zum Thema Kooperation ins Gespräch.
Kooperation fallspezifisch und fallunabhängig gestalten
Gelingende Kooperation zwischen Frühförderung und Kita braucht beides. Fallunabhängige Treffen mindestens einmal im Jahr helfen, sich kennenzulernen und Strukturen aufzubauen. Fallspezifische Helferkonferenzen dienen der gemeinsamen Abstimmung. Gegenseitige Aufklärungsarbeit über die jeweiligen Leistungen ist wichtig, auch gegenüber Leistungsträgern, Frühen Hilfen und anderen Partnern.
Fazit
Frühförderung und Integrationsplatz sind unterschiedliche, aber sich sinnvoll ergänzende Unterstützungsformen. Nur ihr abgestimmter, indikationsgeleiteter Einsatz ermöglicht eine umfassende Förderung, die Entwicklungs- und Teilhabebedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt.
Der Austausch am 11. Mai 2026 hat gezeigt, dass Träger klare Strukturen, gute Dokumentation und verbindliche Netzwerke brauchen, um dies in der Praxis umzusetzen.
Für übergreifende Gespräche mit Leistungsträgern stehen die Regionalstellenleitungen und das zuständige Referat des Paritätischen zur Verfügung. Sie unterstützen bei der Argumentation und bringen verbandliche Positionen ein.
Kontakt
Nicole Lawrenz
Referentin Bildung
Telefon: 0351/ 828 71 152
E-Mail: nicole.lawrenz(at)parisax.de
Anne Cellar
Referentin Teilhabe, Sucht und Sozialpsychiatrie
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar(at)parisax.de