Der Fachtag „Teilhabe“ am 02.09.2025 brachte Akteure aus Verband, Kommunen und Politik zusammen. Im Mittelpunkt standen Investitionen, Ambulantisierung und die Sicherung von Wunsch- und Wahlrechten. Gemeinsam wurden Lösungsansätze entwickelt, um die Eingliederungshilfe in Sachsen zukunftsfähig und menschenzentriert weiterzuentwickeln.
Einleitung und Rahmen
Mit der Begrüßung durch Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen, eröffnete der Fachtag im Berufsförderungswerk Dresden. Strukturgebend waren kurze Impulse aus Verband, Kommunen, KSV und vom Landesbeauftragten, gefolgt von Arbeitsphasen an vier Thementischen. Ziel war es, die Eingliederungshilfe in Sachsen unter den Bedingungen knapper Finanzen, demografischen Wandels und wachsender Komplexität handhabbar weiterzuentwickeln und Lösungen zu priorisieren.
Impulse aus Verband, KSV, Kommunen und Landesbeauftragtem
- Paritätischer Impuls: Anne Cellar, Referentin Teilhabe ordnete die Megatrends für die Praxis. Genannt wurden der Investitions- und Modernisierungsdruck in bestehenden Wohn- und Tagesangeboten, die anspruchsvolle Verzahnung von Teilhabe und Pflege über den Lebensverlauf und die realistische Steuerung der Ambulantisierung. Der Impuls bildete den Rahmen für die Thementische.
- KSV – Sozialplanung im Wandel: Christoph Parthier hob Chancen der Ambulantisierung für Selbstbestimmung hervor und benannte zugleich Koordinationsaufwand, Personalengpässe, steigende Kosten und den Mangel an barrierefreiem Wohnraum. In Sachsen erfolgt die Ausgestaltung derzeit über Modellvereinbarungen nach § 132 SGB IX mit Gegenrechnung von Pflegesachleistungen. Sozialplanung soll den Wandel unter realen Ressourcen- und Rahmenbedingungen gestalten
- SSG – kommunale Perspektive: Peer Kruse-Schuster skizzierte die angespannte Finanzlage der Kommunen. Verweise auf KSV-Haushaltsdaten sowie Einschätzungen aus KOWID und Wirtschaftsdienst unterstreichen den engen Spielraum. Es braucht Priorisierung, klare Zuständigkeiten und Mitverantwortung des Bundes
- Landesbeauftragter für Inklusion: Michael Welsch betonte Personenzentrierung sowie Wunsch- und Wahlrecht. Er verwies auf Lücken bei Unterstützungssettings für komplexe Bedarfe, auf die Fachkräftesituation und Investitionshemmnisse. Im Wohnen gilt das Ziel der Deinstitutionalisierung ohne Verbot besonderer Wohnformen. Entscheidend ist der Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand und die Stärkung von Partizipationsgremien
Problemaufriss
- Investitionen: zwischen Deinstitutionalisierung, Sanierungsstau und leeren Kassen
- Problembild: Die Investitionspraxis ist doppelt blockiert. In den Vergütungen bilden Pauschalen (AfA/Instandhaltung) den realen Modernisierungs- und Nachhaltigkeitsbedarf nur begrenzt ab. Gleichzeitig bremst die FRL „Investition und Teilhabe“ durch 10 % Eigenmittel, 10 % Landkreisanteil, kleinteilige Nachweispflichten und eine niedrige Kleininvestitionsgrenze. Fällt die kommunale Kofinanzierung, scheitern Vorhaben trotz Bedarf; Träger mit wenig Liquidität geraten ins Hintertreffen.
- Konsequenz: Strukturelle Investitionshemmnisse gefährden Substanzerhalt, Modernisierung, Energieeffizienz – und damit die Umsetzung von Wahlrechten im Wohn- und Unterstützungssetting.
- Komplexe Bedarfe integrieren
- Problembild: An den Schnittstellen EGH, Psychiatrie, Sucht und Reha entstehen Versorgungslücken. Uneinheitliche Bedarfsermittlung und nicht standardisierte Übergänge (Klinik–EGH) führen zu Hilfeabbrüchen und verlängerten Klinikverweildauern. Zunehmend wird Personalbindung bei gleichzeitigem Fachkräftedruck in intensiven Unterstützungsleistungen wichtiger.
- Konsequenz: Ohne integrierte, krisenfeste Strukturen im Sozialraum werden Unterstützungsleistungen instabil; Ressourcen versanden in Schnittstellenkonflikten statt in wirksamer Unterstützung.
- Alternde Menschen mit Behinderung – Leistungen in 10 Jahren sichern
- Problembild: Mit dem demografischen Druck droht Teilhabe in pflegegeprägten Settings zu verwässern oder in Kostenlogiken zu verschwinden, wobei das System der Pflege zukünftig noch mehr unter Druck gerät. Eine Versorgung der alternden Menschen mit Behinderung ist Stand heute nicht gewährleistet. Es fehlt eine verbindliche Koordination und gegenseitige Unterstützung zwischen EGH und Pflegekassen, die Doppelarbeit und Lücken vermeidet. Rechtssichere Verfahren müssen Teilhabe als eigenständiges Recht unabhängig von Wohnform absichern.
- Konsequenz: Ohne klare Kooperations- und Finanzierungslogik besteht Unterversorgung; die Rechte der Menschen, insbesondere das Wunsch- und Wahlrecht wird faktisch eingeschränkt.
- Ambulantisierung – pragmatisch und UN-BRK-konform steuern
- Problembild: Ambulantisierung stockt an ordnungsrechtlichen Anforderungen (SächsWTG), Sanierungsstau und Mangel an barrierefreiem, bezahlbarem Wohnraum. Ohne das Nutzen der Übergangsfristen mit Investitionen droht zum einen die Ambulanisierung nicht zu gelingen und die Bestandslandschaft zukünftig wegzubrechen, ohne dass Menschen alterativer Wohnraum zur Verfügung steht.
- Konsequenz: In der Transformation braucht es Rechtssicherheit und Realismus, die Bestandslandschaft muss weiterentwickelt werden.
Prioriserte Lösungsrichtungen aus den Thementischen
- Investitionen
- Zugang zur Förderung entkoppeln: 10 %-Landkreisanteil abschaffen; Verfahren in der FRL „Investition und Teilhabe“ spürbar entbürokratisieren.
- Betriebsnotwendige Investitionen (inkl. Nachhaltigkeit/Energie) verbindlich in die Regelfinanzierung aufnehmen – Brandschutz/Notbeleuchtung nicht in unsichere Förderpfade abschieben.
- Bedarfsbestätigung in einer Hand bündeln; Kleininvestitionsgrenze deutlich anheben.
- Komplexe Unterstützungsbedarfe
- Sozialraumnahe Beschäftigungs- und Tagesstrukturmodule flexibel und niedrigschwellig auch außerhalb der WfbM entwickeln.
- Trägerkooperationen fördern und rechtlich flankieren.
- ergänzend: Rückkehrplätze, verbindliche Clearing-Phasen, standardisiertes Entlassmanagement; Qualifizierungs- und Entlastungspaket (Fortbildung, Supervision, Zuschläge) für Teams.
- Alter und Behinderung
- Gesamtplanverfahren konsequent umsetzen; verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen EGH-Leistungsträgern und Pflegekassen per Landesrahmenrichtlinie etablieren.
- Teilhabeleistungen als eigenständige Rechtsansprüche unabhängig von Wohnform sichern.
- Lebenslagenmodell auch in stationären Pflegeeinrichtungen anwenden; EGH-Assistenzleistungen bei Heimaufnahme sichern.
- Ambulantisierung
- Fehlende Rahmenbedingungen (z. B. Wohnraum) mit rechtssicheren Ausnahmeregelungen überbrücken, um Wunsch- und Wahlrechte unmittelbar zu realisieren.
- Übergangsfristen im Wohnen mit Meilensteinen und Förderfenstern hinterlegen; SächsWTG praxistauglich novellieren (bedarfsgerechte bauliche Anforderungen, v. a. bei Pflegegrad 1–2).
- Landesweite Strategie für UN-BRK-konforme Steuerung: Selbstbestimmung, Inklusion, Wahlfreiheit als Leitprinzipien; Gesetzgebung und Refinanzierung entflochten und aufeinander bezogen.
Gemeinsam Kurs setzen – Rückmeldungen und Haltung
- Das SMS bewertete den lösungsorientierten Tag als Bereicherung und kündigte an, die Ansätze – insbesondere zu komplexen Unterstützungsleistungen – intern weiter zu beraten.
- Der KSV hob hervor, wie sehr das Thema Investitionen auch den Verband bewegt. Die Weiterentwicklung der Bestandslandschaft sei im Sinne der geltenden Gesetze und der UN-BRK zu gestalten; viele Lösungen lägen seit Jahren auf dem Tisch – nun müsse man ins Tun kommen.
- Der SSG betonte die Krise als Chance und mahnte die Mitverantwortung des Bundes an.
- Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion, unterstrich, dass im Paritätischen Sachsen sichtbar der Mensch im Mittelpunkt der Leistungen steht – ein wichtiger Anker für das gemeinsame Handeln.
Die Rückmeldungen aus Verwaltung, KSV, Kommunen und vom Landesbeauftragten bestätigen: Die Richtung stimmt. Die Teilnehmenden spiegeln: jetzt kommt es aufs Tun an. Dies gelingt nur gemeinsam, verlässlich, lösungsorientiert und auf Augenhöhe. Wir als Paritätischer Sachsen bringen unsere Netzwerke ein, bündeln die Stimmen unserer Mitglieder und treiben die Umsetzung voran. So bleibt Eingliederungshilfe in Sachsen auch unter schwierigen Bedingungen bedarfsgerecht, nah am Menschen und zukunftsfest.
Kontakt im Paritätischen Sachsen
Anne Cellar – Referentin Teilhabe Johannes Kokot – Referent Entgelte
Telefon: 0351/ 828 71 150 Telefon: 0351/ 828 71 149
Mail: anne.cellar (at) parisax.de Mail: johannes.kokot (at) parisax.de