Bestimmungen für die Darlehensgewährung aus dem Revolvingfonds / Neue Richtlinie gültig ab 01.06.2024

Der Paritätische Gesamtverband vermittelt zinslose Darlehen an Mitgliedsorganisationen aus dem Revolvingfonds des Bundes. Ab 1. Juni 2024 beträgt die Unterstützung bis zu 50% der Gesamtkosten eines Vorhabens, grundsätzlich jedoch nur noch bis zu 1 Mio. Euro (vormals 2 Mio. Euro).

13.03.2024

Seit dem 01.01.2020 stellt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, revolvierende Kreditmittel im Geltungsbereich für Gesamtdeutschland zur investiven Unterstützung von Projekten bereit, die in den Förderbereich des Bundes fallen.

Diese Mittel dienen der Gewährung von Darlehen an Einrichtungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und der ihnen angeschlossenen Verbände. Sie können für den Erwerb von Grundstücken/Gebäuden sowie für Investitionen in den zeitgemäßen Ausbau, Neubau-, Umbau- und Sanierungsbaumaßnahmen sowie für die betriebsnotwendige Ausstattung verwendet werden.

Die Höhe, der aus diesen Mitteln zinslos zu gewährenden Darlehen wurde aktualisiert.

Bis zum 31.05.2024 können bis zu 50 % der Gesamtkosten eines Vorhabens, grundsätzlich bis zu € 2.000.000,00, finanziert werden. Ab dem 01.06.2024 beträgt diese Unterstützung bis zu 50 % der Gesamtkosten eines Vorhabens, grundsätzlich nur noch bis zu € 1.000.000,00.

Die neuen Bestimmungen, die ab dem 01.06.2024 gültig sind finden Sie im Anhang.

Gemäß den geltenden Verfahrensrichtlinien müssen Anträge auf Bundesmitteldarlehen aus dem Revolvingfonds spätestens sechs Wochen vor der Sitzung des BAGFW/BMFSFJ-Darlehensausschusses über den Landesverband beim Gesamtverband eingereicht werden.

Für das Jahr 2024 finden die Sitzungen des BAGFW/BMFSFJ-Darlehensausschusses an folgenden Terminen statt: 15.05.2024, 27.08.2024 und 19.11.2024.

Auf Beschluss des Verbandsrates vom 06.12.2002 erhebt der Paritätische Gesamtverband für die Bearbeitung und Vermittlung von Zuschüssen/Krediten ein Entgelt. Das Entgelt für die Vermittlung zinsloser Darlehen aus dem Revolvingfonds beträgt 1% der akquirierten Darlehenssumme. Der Entgeltsatz versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Entgelt wird durch den Gesamtverband nach erfolgreichem Abschluss des Akquirierungsverfahrens im Vergabeausschuss in Rechnung gestellt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

Claudia Myska
Referentin Fördermittel
Telefon:           0351 828 71 228
E-Mail:             claudia.myska (at) parisax.de