Beteiligung für Paritätische Mitgliedsorganisationen am Gutachten zum Rückforderungsbegehren KSV

Um den Preis des Gutachtens der Kanzlei BATTKE GRÜNBERG Rechtsanwälte PartGmbB zu begleichen, haben sich ausreichend Paritätische Mitgliedsorganisationen gefunden. Eine Beteiligung ist weiterhin möglich.

09.10.2024

Für die Erstellung des Gutachtens zum Rückforderungsbegehren des KSV bietet uns die Kanzlei Battke-Grünberg eine pauschale Vergütung in Höhe von EUR 1.450,00 an. Diese Vergütung wird anteilig auf teilnehmende Träger umgelegt. 

In dem Gutachten wird noch einmal kurz die rechtliche Ausgangslage dargestellt, die Wirksamkeit der Aufrechnung betrachten und die möglichen Handlungsschritte (Rechtsschutz, Klage oder Vereinbarung) aufgezeigt. 

Am 07.10.2024 hat der Paritätische Sachsen das Gutachten ausgelöst. Acht Träger beteiligen sich derzeit. Zum jetzigen Zeitpunkt beteiligen sich die Träger für 181,25 EUR. Weitere Meldungen verringern den Preis pro Träger weiterhin. Eine Rückmeldung für die Beteiligung am Gutachten ist weiterhin möglich.

Sobald das Gutachten vorliegt, erhalten die sich beteiligenden Träger dies umgehend.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar                                                    Johannes Kokot
Referentin Teilhabe                                        Referent Entgelte 
Telefon: 0351/ 828 71 150                             Telefon: 0351/ 828 71 149            

E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de                   E-Mail: entgelte (at) parisax.de