Im Rahmen des Prozesses zur Werkstattreform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Werkstattstruktur an das moderne Teilhaberecht angepasst werden. Dafür wurde ein Aktionsplan für Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen verfasst.
Im Rahmen des Prozesses zur Werkstattreform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Werkstattstruktur an das moderne Teilhaberecht angepasst werden. Dafür wurde ein Aktionsplan für Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen verfasst. Ein Gesetzesvorhaben soll in dieser Legislatur nicht realisiert werden.
Der Paritätische Sachsen würdigt, dass das BMAS in dem strukturierten Dialogprozess mit allen relevanten Beteiligten (Werkstattträgern, Kostenträgern, Ländern, Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und Werkstattbeschäftigten, Verbänden und Sozialpartnern) Maßnahmen zur ganzheitlichen Weiterentwicklung der WfbM erörtert hat. Hier wurde die Komplexität deutlich so wie auch das Bestreben der Beteiligten den Menschen mit Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben selbstbestimmt zu ermöglichen.
Ziele einer WfbM-Reform sind in dem Aktionsplan:
Der Aktionsplan sieht Maßnahmen in folgenden Aktionsfeldern vor:
Es handelt sich um kurzfristig umzusetzende, aber auch um mittel- bzw. langfristige Ziele und Maßnahmen, die zum Teil noch einer Konkretisierung und Weiterentwicklung bedürfen.
Der Aktionsplan zeichnet hierbei den Weg für die weitere Entwicklung und Umsetzung.
Im Anhang finden Sie den Aktionsplan des BMAS sowie die Stellungnahme der BAG WfbM.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de