Bundeshaushalt 2024: Kürzungen weitgehend abgewendet

02.02.2024

Der Paritätische Gesamtverband informiert zu den Ergebnissen des Bundeshaushaltes 2024:

Nach den vielen haushaltspolitischen Wendungen und Unsicherheiten der letzten Wochen und Monate können wir den Haushalt 2024 mit Blick auf unsere Mitgliedsorganisationen verhalten positiv bewerten. Insbesondere ist es uns gemeinsam mit den Kollegialverbänden gelungen, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen in der sozialen Infrastruktur für dieses Jahr weitgehend zu verhindern.

Im Details bedeutet das:

  • Bundesfreiwilligendienst:  Rücknahme der geplanten Kürzungen, d.h. auch in 2024 207 Mio. Euro
  • Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ und IJFD): Rücknahme der geplanten Kürzungen & leichter Anstieg auf 122,7 Mio.

Wichtiger Hinweis zu den Freiwilligendiensten: Offen ist weiterhin der Haushalt 2025, was aufgrund der Überjährigkeit das Kernproblem für die Freiwilligendienste ist. Wir müssen daher für 2025 derzeit von Kürzungen um gut ein Drittel ausgehen. Stand jetzt gehen wir von einer Mittelhöhe von ca. 80 Mio. Euro in 2025 für die Jugendfreiwilligendienste aus (davon ca. 60 Mio. Euro für das FSJ). Dies bedeutet eine Kürzung von ca. 34%, ab Januar 2025. Im Bundesfreiwilligendienst sehen die Planungen des BMFSFJ derzeit eine Absenkung auf 134 Mio. Euro vor. Also auch hier eine Kürzung um ca. 35%. Die Rückmeldungen aus dem BMFSFJ bekräftigen, dass der Jahrgang 2024/2025 wegen der für 2025 fehlenden Mittel nicht „durchfinanziert“ ist. Seitens des Ministeriums werden keine für uns ausreichenden Förderzusagen erfolgen, solange politisch keine Haushaltsmittel eingeplant sind. Das heißt konkret: Die Träger können den FSJ-Jahrgang 2024/2025 (der bereits jetzt beworben werden muss) nicht belastbar planen, da die Mittel in 2025 fehlen. Das gleiche gilt für den Bundesfreiwilligendienst, der auch überwiegend einem überjährigen Zyklus folgt. Wir haben bereits diese Problematik in die BAGFW rückgekoppelt, mit dem Ziel gemeinsam für eine Lösung zu streiten.

  • Menschen stärken Menschen: gleichbleibend bei 18 Mio.
  • Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE): leichter Rückgang um 4 Mio. auf 77,5 Mio.
  • Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge (Psychosoziale Zentren): gleichbleibend bei 13,2 Mio.
  • Asylverfahrensberatung: neue Mittel in Höhe von 25 Mio. (deutlich weniger als ursprünglich für den Aufbau angekündigt und eingeplant)
  • Migrat*innen im Alltag stärken: gleichbleibend bei im dafür vorgesehenen Haushaltsansatz von insgesamt 880 Mio.
  • Kultur macht stark: gleichbleibend bei 65,6 Mio.

Wie den heutigen Nachrichten zu entnehmen war, haben die unionsgeführten Bundesländer einem Eilverfahren zum Haushaltsfinanzierungsgesetz im Bundesrat nicht zugestimmt. Das Haushaltsfinanzierungsgesetz regelt den in der Ampel gefundenen Kompromiss zur Gegenfinanzierung von Teilen des Bundeshaushalts. Das Gesetz ist im Bundesrat jedoch nicht zustimmungspflichtig.

Die Nachrichten zum Haushalt 2024 werden allerdings dadurch getrübt, dass sich für den Haushalt 2025 bereits sehr schwierige Verhandlungen in der Bundesregierung andeuten.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband