Der Schutz der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete - erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung in einer Gemeinschaftsunterkunft zum Zwecke der Abschiebung.
Mit dem am 20.11.25 veröffentlichten Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, mit der sich der Beschwerdeführer gegen seine Ergreifung zum Zwecke der Abschiebung in dem von ihm bewohnten Raum einer Gemeinschaftsunterkunft ohne vorherige richterliche Durchsuchungsanordnung wendet.
Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit sie zur Entscheidung angenommen wurde, begründet. Die Ergreifung des Beschwerdeführers war vorliegend als Durchsuchung einzustufen und erforderte daher eine richterliche Durchsuchungsanordnung. An einer solchen fehlte es, sodass der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 13 Grundgesetz (GG) verletzt ist.
Den kompletten Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen der Kammer finden sich hier: Bundesverfassungsgericht - Homepage - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung in einer Gemeinschaftsunterkunft zum Zwecke der Abschiebung