Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die Beratende dabei unterstützen soll, ihre Klient*innen sowohl hinsichtlich der Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten. Die Broschüre ist entsprechend praxisnah gestaltet.

01.02.2024

Personen den Übergang in ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Allerdings ist die Möglichkeit, einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu erlangen, an eine Stichtagsregel geknüpft und von verschiedenen weiteren Voraussetzungen abhängig. Die Handreichung des Paritätischen Gesamtverbands behandelt die folgenden Themen:

  • Erteilungsvoraussetzungen des § 104c Abs. 1 AufenthG
  • abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Familienangehörige
  • Möglichkeit der Ablehnung in atypischen Fällen
  • Erteilung abweichend von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG
  • Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
  • Erteilungsdauer und Nichtverlängerbarkeit
  • Leistungen, Erwerbstätigkeit, Wohnsitzauflage und Auslandsreisen
  • Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG

Die Arbeitshilfe, die von Kirsten Eichler (GGUA Flüchtlingshilfe Münster, Projekt Q) erarbeitet wurde, richtet sich insbesondere an Mitarbeitende von Beratungsstellen. Sie soll dabei helfen, die Voraussetzungen für den Übergang in das Chancen-Aufenthaltsrecht zu klären und Betroffene bei der Antragstellung zu unterstützen. Die Erläuterungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird ergänzt durch zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis.

Die Broschüre ist als pdf abrufbar unter:  chancenaufenthaltsrecht-in-der-beratungspraxis_2023