Am 6. November 2024 sollte das Bundeskabinett endlich das Inklusive Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (IKJHG) beschließen. Doch das Gesetz wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Statt eines Meilensteins der Inklusion stehen wir jetzt vor der Frage: Wie geht es weiter mit dem IKJHG?
Die Erwartungen an den 6. November 2024 waren groß. An diesem Tag sollte das Bundeskabinett endlich das Inklusive Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (IKJHG) beschließen – ein Gesetz, das die Rechte und die Unterstützung für Kinder und Jugendliche, insbesondere für jene mit Behinderungen, erheblich stärken sollte. Doch das geplante politische Großereignis blieb aus. Das Gesetz wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Statt eines Meilensteins der Inklusion stehen wir jetzt vor der Frage: Wie geht es weiter mit dem IKJHG?
Was das Inklusive SGB VIII / IKJHG bewirken soll
Das IKJHG stellt eine dringend notwendige Reform des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) dar. Es zielt darauf ab, die Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Deutschland gerechter und einfacher zugänglich zu machen – unabhängig davon, ob die jungen Menschen eine Behinderung haben oder nicht. Konkret bedeutet das: Künftig sollen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, die bisher separat organisiert waren, in einem System gebündelt werden.
Dieser „Hilfen aus einer Hand“-Ansatz könnte ein bürokratisches Dickicht auflösen, das Familien von Kindern mit besonderem Förderbedarf seit Jahren belastet. Anstatt durch verschiedene Ämter und Antragsprozesse laufen zu müssen, könnte eine zentrale Anlaufstelle alle notwendigen Hilfen organisieren. Es wäre ein bedeutender Schritt, um Chancengleichheit zu schaffen und Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung dieselben Rechte auf Unterstützung zu gewähren.
Der 6. November: Verpasste Chance für ein Gesetz, das dringend gebraucht wird
Das Bundeskabinett hätte das IKJHG am 6. November beschließen sollen – doch stattdessen wurde es in letzter Minute von der Tagesordnung gestrichen. Der Grund: eine überraschende Blockade des damaligen Justizministers Dr. Marco Buschmann. Berichten zufolge gab es Uneinigkeit zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) über die Frage der Gerichtsbarkeit bei Streitfällen. Das BMFSFJ, unter dessen Federführung die Gesetzesvorlage steht, hatte jedoch betont, dass diese juristische Frage kein Grund für das Scheitern des Gesetzes sein dürfe. Diese „Blockadehaltung“ hat nun eine lang ersehnte Reform erneut verzögert.
Warum das IKJHG für Kinder und Jugendliche so wichtig ist
Das Scheitern des Gesetzes trifft vor allem diejenigen, die am stärksten auf verlässliche Unterstützung angewiesen sind: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien. Ohne eine schnelle Neuregelung bleibt der Zugang zu Hilfen kompliziert, oft bürokratisch und stark vom Wohnort abhängig.
Viele betroffene Familien haben über Jahre erlebt, dass sie verschiedene Ämter aufsuchen müssen, um die benötigten Hilfen für ihre Kinder zu beantragen. Diese Trennung zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe kann nicht nur Zeit und Ressourcen kosten, sondern führt auch zu Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung behindern können. Das IKJHG bietet die Möglichkeit, eine echte inklusive Gesellschaft aufzubauen, in der jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht.
Wie geht es weiter?
Aktuell ist unklar, wie der neue Justizminister Wissing mit dem Gesetzesvorhaben umgehen wird und ob er bereit ist, die Blockade zu lösen. Die rot-grüne Bundesregierung könnte das Gesetz möglicherweise noch einmal im Kabinett einbringen, doch ohne eine Mehrheit im Bundestag wäre dies ein schwieriger Weg. Dennoch wäre es ein Zeichen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen nicht zum Spielball politischer Interessen werden dürfen.
Fazit: Ein Appell an die Politik
Das Inklusive Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist nicht nur eine rechtliche Reform – es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung verdienen es, die notwendige Unterstützung aus einer Hand zu erhalten. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Regierung die Weichen für diese Reform stellt und den Mut findet, das IKJHG voranzutreiben. Der Paritätische Sachsen setzt sich auf Landesebene dafür ein, dass die Bedeutsamkeit auch in der sächsischen Politik erkannt wird.
Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig eine stabile Mehrheit für solche dringend benötigten Reformen ist. Der Weg zur Inklusion muss geebnet werden – für die Kinder von heute und die Gesellschaft von morgen.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de