Mit Fachinformation vom 12.12.2023 hatten wir bereits über die Einführung des Zuwendungsempfängerregister informiert. Die Freischaltung hat sich verzögert, denn eigentlich sollte es schon am 1. Januar dieses Jahres online gehen.
Im Zuwendungsempfängerregister werden alle gemeinnützigen Organisationen erfasst, die berechtigt sind, sog. Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) auszustellen.
Im Zuwendungsempfängerregister werden derzeit Namen, Anschrift, steuerbegünstige Zwecke, und Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheids aufgeführt. Künftig soll das Register die Möglichkeit bieten, die Bankverbindung des Vereins sowie die Website der Organisation anzuzeigen.
Die Daten im Zuwendungsempfängerregister sind öffentlich einsehbar und werden automatisch mit den Finanzämtern abgeglichen. Es besteht daher in der Regel kein eigener Handlungsbedarf für Vereine und gemeinnützige Körperschaften.
Gleichwohl sollten die veröffentlichten Daten im Zuwendungsempfängerregister überprüft werden, um bei fehlerhaften Angaben gegebenenfalls Änderungsanträge beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
Zum Zuwendungsregister gelangen Sie über folgenden Link:
Kontakt:
Claudia Myska
Referentin Fördermittel
E-Mail: claudia.myska (at) parisax.de
Telefon: 0351 / 828 71-228