Am 28.10.2024 fand die 49. Sitzung des Stiftungsrates statt. Der Paritätische Sachsen ist mit einem Sitz vertreten. Neben einem Überblick über die Haushalte wurde über die Auslegung der Regularien unter der Richtlinie Selbstbestimmte Teilhabe und die Entwicklung der finanziellen Ressourcen diskutiert.
Die Otto-Perl-Stiftung zählt in Sachsen zu den tragenden Organisationen zur Förderung der Selbsthilfe für Menschen mit Behinderungen. Bei ihrer diesjährigen Stiftungsratssitzung zeigte sich, dass die Stiftung in der Höhe von 6,6 % des Fördervolumens im Jahr 2023 auf individuelle Notlagen reagierte. Durch gezielte finanzielle Unterstützung versucht die Stiftung, wirtschaftliche und soziale Engpässe abzumildern. 2023 wurden erstmals akute persönliche Notlagen bedingt durch hohe Miet- und Energiekosten ausgeglichen.
Die individuelle Bedarfsprüfung und Begleitung der Fälle verdeutlichen das Bestreben der Stiftung, nachhaltige Lösungen zu fördern. Zudem unterstützt die Stiftung Beratungsstellen, um das Netzwerk der Hilfsangebote auszubauen und das eigene Anliegen bekannter zu machen. Unter anderem ist eine engere Zusammenarbeit mit den Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) vorgesehen, um diesen Zugang für Betroffene zu stärken. Auch in der Öffentlichkeitsarbeit wird perspektivisch verstärkt auf barrierefreie Informationen in Leichter Sprache gesetzt.
Der Großteil des Budgets floss in Projektförderungen. Diese werden seit Beginn 2023 gemäß der Richtlinie „Selbstbestimmte Teilhabe“ abgewickelt. Diese legt handlungsbindende Kriterien fest, nach denen - nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz - sowohl die Zuwendungen des Freistaats Sachsen als auch Stiftungsgelder bewilligt werden. Hier war die Stiftung bis dato freier in ihren Entscheidungen. Die Vorgaben der Landesdirektion schlagen sich beispielsweise in der Eingruppierung der Erfahrungsstufen in Tarifverträgen nieder. Durch die Rechenschaftspflicht als Zuwendungsempfänger des Freistaates ergibt sich die Handlungsbindung an die Regularien. Hier gibt es derzeit noch inhaltliche Diskussionen, wie streng die Regularien in die Stiftung einwirken. Daher wurden Beschlüsse so gefasst, dass der Vorstand nach einem Gespräch mit der Landesdirektion erneut prüft, ob den Anträgen in höherem bis zu vollem Umfang entsprochen werden kann, ohne die Regelungen der Landesdirektion zu verletzen. Diese Prüfung verzögert die Ausschüttung der aktuell bewilligten Gelder nicht.
Aktuelle Projekte, die durch die Stiftung gefördert werden, umfassen langfristige Unterstützungen beispielsweise der Paritätischen Mitgliedsorganisationen Behindertenverbandes Leipzig sowie finanzielle Zuwendungen an das Landeshilfsmittelzentrum des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen. Diese Projekte fördern den Ausbau barrierefreier Infrastrukturen und die Selbstständigkeit der Betroffenen in ihrem Alltag. Angesichts steigender Zinsen und wachsender Förderanfragen sieht die Stiftung eine künftige Ausweitung des Budgets als möglich an, steht jedoch weiterhin vor der Herausforderung, finanzielle Stabilität und umfassende Hilfeleistung in Einklang zu bringen.
Ein weiteres mögliches Szenario ist der Wegfall oder Kürzung von Mitteln des Freistaates aufgrund der aktuellen Haushaltslage. Hier müsste der Stiftungsrat beraten, wie mit einer solchen Situation so umgegangen werden muss. Ein einfacher Haushaltsbeschluss sollte aber nicht reichen, da der Zuschuss des Landes im Inklusionsgesetz begründet ist. Der Paritätische Sachsen setzt sich dafür ein, dass der Freistaates Sachsen seine Verantwortung weiterhin wahrnimmt und dass die derzeitig gemeldeten Bedarfe auch in den Jahren 2025 und 2026 in der Budgetplanung berücksichtigt werden, um auch künftig stabile Unterstützungsleistungen zu garantieren. Im Ernstfall könnte übergangsweise durch eine flexible Reserveplanung der Stiftung eine sanftere Abschmelzung der Gelder realisiert werden.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de