Nach Vorlage des Haushaltsplanentwurfes stehen nun erste Entscheidungen zur Förderung im Sozialbereich an.
Nachdem der Oberbürgermeister in der vergangenen Woche den Haushaltsplanentwurf in den Stadtrat eingebracht hat, starten nun die Verhandlungen im Stadtrat und dessen Gremien. Außerdem stehen die ersten Entscheidungen zur (vorläufigen) Förderung von Angeboten und Projekten in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in den Zuständigkeitsbereichen des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes an. Nachfolgend möchte ich Sie über den aktuellen Stand informieren.
Förderung durch das Sozialamt:
Am 26.11.2024 hat sich der Sozialausschuss bereits mit der Vorlage zur Förderung befasst und hat diese beschlossen. Die Vorlage beschränkt sich im Prinzip auf die Pflichtleistungen des Sozialamtes und beinhaltet eine Prioritätensetzung für die Förderung von Projekten, die nur im Falle zusätzlicher vom Stadtrat bereitgestellter Mittel noch in den Genuss einer Finanzierung kommen könnten. Hier ist der Ausgang unter Verweis auf die Haushaltsberatungen bis zum Haushaltsbeschluss jedoch offen. Die Prioritäten wurden vom Sozialamt wie folgt definiert:
Besonders betroffen sind Angebote der Migrationsarbeit (6 Projekte) sowie geschlechtsspezifische Angebote für Mütter und Väter (4 Projekte).
Der Sozialausschuss hat die Beschlussvorlage der Verwaltung mit Ergänzungen beschlossen, abschließend liegt diese dem Stadtrat voraussichtlich am 12.12.2024 zur Beschlussfassung vor.
Sie finden die Beschlussvorlage nebst Anlagen im öffentlichen Ratsinformationssystem unter: https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=27718
Förderung durch das Gesundheitsamt (Amt für Gesundheit und Prävention):
Erstmals überhaupt hat auch das Gesundheitsamt eine Beschlussvorlage zur Förderung freier Träger in seinem Zuständigkeitsbereich erarbeitet. Dies war offenbar die einzige Möglichkeit, überhaupt eine Finanzierung nach dem Jahreswechsel zu ermöglichen, das bislang angewandte Verfahren hätte hierfür nicht genügend Rechtssicherheit für die Umsetzung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung geboten.
Auch diese Beschlussvorlage sieht vor, eine Reihe von Angeboten und Projekten nicht mehr zu fördern.
Nach der nicht öffentlichen Beratung im Gesundheitsausschuss am 04.12.2024 ist auch hier eine Beschlussfassung durch den Stadtrat am 12.12.2024 vorgesehen.
Sie finden die Beschlussvorlage nebst Anlagen im öffentlichen Ratsinformationssystem unter: https://ratsinfo.dresden.de/vo0053.asp?__kvonr=27959
Förderung durch das Jugendamt:
Der Jugendhilfeausschuss wird sich in seiner Sitzung am 28.11.2024 abschließend mit der Beschlussvorlage des Jugendamtes zu vorläufigen Zuwendungen befassen. Anders als bei den Förderbereichen von Sozial- und Gesundheitsamt bedarf es hier nicht der Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Die Beschlussvorlage stellt die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch die fragwürdige Verknüpfung zweier Sachverhalte vor eine große Herausforderung: einerseits will man die finanzielle Sicherheit nach dem Jahreswechsel ermöglichen und den Vorauszahlungen die Zustimmung geben. Andererseits beinhaltet die Vorlage auch einen Vorgriff auf die eigentliche Förderentscheidung, die nach dem SGB VIII üblicherweise erst nach Bereitstellung des Budgets durch den Stadtrat erfolgt. Eine Trennung beider Sachverhalte im Zuge der Beschlussfassung wurde erwogen, jedoch droht dann ein Veto des Oberbürgermeisters, dann könnten die Vorauszahlungen ab Januar grundsätzlich gefährdet sein. Die in der Jugendhilfe tätigen Mitgliedsorganisationen erhalten am 29.11.2024 nähere Informationen mit dem Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss.
Sie finden die Beschlussvorlage nebst Anlagen im öffentlichen Ratsinformationssystem unter: https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=27269 .
Was können wir tun?
Mit Blick auf die erheblichen Einschränkungen im Sozialbereich und die nun laufenden Haushaltsverhandlungen möchte ich Ihnen nahelegen, Kontakt zu den Stadtratsfraktionen Ihrer Wahl aufzunehmen und auf entsprechende Anpassungen hinzuwirken. Der Paritätische bringt sich in die Diskussionen sowohl in individuellen Gesprächen mit den Fraktionen wie auch in den relevanten Gremien aktiv ein.
Außerdem können Sie und Ihre Beschäftigten oder Ehrenamtlichen auch vom Recht der Haushaltseinwendungen Gebrauch machen. Berechtigt hierzu sind alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Dresden bzw. „Abgabepflichtige“ (z. B. Unternehmen). Dies ist jedoch maximal bis zum 11.12.2024 möglich. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/haushalt/aktuelles.php.
Carsten Schöne