Drohende Kürzungen bei Freien Schulen

Ministergespräch mit LAGSFS und freien Schulen. In der aktuellen Kabinettsklausur werden die im Rahmen des Prüfauftrags gemachten Vorschläge aus dem SMK zu Kürzungen an den Ausgaben für Freie Schulen diskutiert.

30.04.2026
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Erstellt von Friderun Hornschild, Referentin Bildung (Schulen in freier Trägerschaft), Referentin Selbsthilfe

Mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt (2027/28) berät das Sächsische Kabinett in seiner aktuellen Klausur über verschiedene Sparpläne.

Davon sind unter anderem auch Schulen in freier Trägerschaft betroffen.

Wie bereits berichtet, hat im Januar 2026 die Staatskanzlei interne Prüfaufträge für Maßnahmen zur Strukturanpassung erteilt. „…vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen in den zurückliegenden Jahren“, sollten „…die gesetzlichen Regelungen für Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft…“ geprüft sowie die Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft geprüft und geschärft werden (siehe dazu FI vom 03.03.2026).

Am 22.04.2026 hat der Minister Vertretern freier Schulen und der LAGSFS die Vorschläge des SMK zum o.g. Prüfauftrag vorgestellt.

Wie dem angehängten Schreiben der LAGSFS zu entnehmen ist sehen die, vom Kultusministerium (SMK) erarbeiteten Vorschläge, erhebliche Kürzungen für Schulen in freier Trägerschaft vor. 

  • Vorgeschlagen wird eine erweiterte Anwendung des Absenkfaktors (0,9) auf weitere Anteile des Schülerausgabensatzes, d.h. auf Personalausgabenanteil für Schulverwaltungsassistenz und Sachausgabenanteil.
  • Für die Wartefrist wird eine Verringerung der Finanzierung von 80% auf 60% und die Abschaffung der Nachfinanzierung vorgeschlagen
  • Weitere Vorschläge beziehen sich auf Änderungen beim Genehmigungsverfahren:
  • Beschränkung der Finanzierung auf Schüler*innen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Sachsen,
  • Regelung der Genehmigungspflicht eines weiteren Standortes, wenn dieser nicht in derselben Gemeinde ist,
  • Ausschlussfrist im Genehmigungsverfahren, d.h. eine Frist für das Nachreichen von Unterlagen,
  • Konkretisierung der Genehmigungsverfahren bei berufsbildenden Schulen sowie in Bezug auf die persönliche Zuverlässigkeit des Schulträgers.

In einem Gespräch des Kultusministers mit den Vertretern freier Schulen und der LAGSFS in der letzten Woche wurden die Vorschläge vorgebracht und diskutiert.

Eine Erweiterung des Absenkfaktor von 0,9 auch auf die Sachausgaben und die Reduzierung der Finanzierung der Wartefrist würden nach einem ersten Überschlag im kommenden Doppelhaushalt eine Kürzung für allgemeinbildende Schulen um ca. 3% (für berufsbildenden Schulen um durchschnittlich 3,5%) bedeuten. Möglicherweise kann es eine Teilkompensation geben, dennoch, es steht eine spürbare Verringerung der Zuschussätze im Raum.

Durchaus kritisch sind die im Ministergespräch diskutierten Kompromisse zu sehen. Diese Entwicklung ist einerseits vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage zu betrachten und steht im Kontext enorm schwieriger Haushaltsverhandlungen. Die diskutierten Einschnitte bedrohen jedoch insbesondere kleinere Schulträger, die Vielfalt der Angebote und nicht zuletzt auch demokratische Strukturen. Die im Ministergespräch diskutierten Vorschläge – insbesondere eine zeitliche Begrenzung der Erweiterung des Absenkfaktors von 0,9 auch auf Sachausgaben - sehen wir mit Blick auf die perspektivischen finanzpolitischen Entwicklung kritisch.

Aktuell ist nicht bekannt, ob und was von den Vorschlägen in der laufenden Kabinettsklausur diskutiert wird.