Im Zusammenhang der im Rahmen der letzten Landtagswahl entwickelten Paritätischen Position "Ganztagsbildung: Kooperation von Hort und Schule verbessern" erarbeitete der Verband gemeinsam mit Mitgliedsorganistaionen nun ein Eckpunktepapier für einen „Rahmenvertrag zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“.
Hintergrund
Beginnend mit der Klasse 1 gilt ab 2026 der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter. Ab 2029 gilt er dann für alle Kinder bis Klasse 4.
Die sächsische Politik strebt in diesem Zusammenhang eine bessere Verzahnung zwischen Grundschulen und Horten an. Im Strategiepapier ‚Bildungsland Sachsen 2030‘ des Sächsischen Kultusministeriums ist die Entwicklung eines sächsischen Konzeptes für ganztägige Bildung im Primarbereich geplant.
Der Paritätische schlägt im Rahmen einer Position zur Landtagswahl 2024 einen verbindlichen Rahmenvertrag zwischen Schulen, freien Trägern und Kommunen vor.
Das nun vorliegende Eckpunktepapier für einen „Rahmenvertrag zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ konkretisiert, welche Inhalte dort vereinbart und geregelt werden sollten.
Prozess
Dem vorliegenden Eckpunktepapier liegt ein längerer Prozess mit Mitgliedsorganisationen zu Grunde. So wurde in Fachbereichskonferenzen des Bereichs Kitas sowie im AK Hort mehrfach über eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort diskutiert. In einer ad hoc AG Rahmenvertrag Ganztag wurden wesentliche Punkte aus den Diskussionen zusammengetragen und zu einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Die Vorlage wurde abschließend im Fachbeirat diskutiert, ergänzt und abgeschlossen.
Nutzen
Der „Rahmenvertrag zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ soll als Landesrahmenvertrag angelegt sein. Im Sinne eines abgestimmten Ganztags für Kinder sollen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort geregelt sein. Das vorliegende Eckpunktepapier (Anlage) soll den möglichen Vertragspartnern erste Anhaltspunkte für gemeinsame Überlegungen und anschließende Vereinbarungen geben. Es soll den Prozess hin zu einem Vertragswerk in Gang setzen.
Weiterer Prozess
Das Eckpunktepapier soll nun in die weitere Gestaltung des Ganztags eingebracht werden. In einem ersten Schritt wurde es bereits dem Team des ‚Bildungsland Sachsen 2030‘ im Sächsischen Kultusministerium übersendet.
Auch Sie können das Papier gern im Gespräch mit Politik und Verwaltung nutzen, um dem Prozess weiteren Schwung aus der Praxis zu geben.
Die Umsetzung eines Landesrahmenvertrags hat zum Ziel, mehr Klarheit und Handlungssicherheit in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort zu schaffen. Mit der Option des rhythmisierten Ganztags kann zudem ein erweitertes Arbeitsfeld für Hortträger erschlossen werden. Fachlich bleibt der Ganztag aus Paritätischer Perspektive dem SGB VIII verbunden, auch in Abgrenzung zum Rechtskreis Schule.
Kontakt
Nicole Börner
Referentin Bildung
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