Die Eingliederungshilfe ist dank unserer gemeinsamen Arbeit aus der SächsPflegeHygVO herausgenommen. Der Paritätische Sachsen und die Liga Rehabilitation und Teilhabe danken dem SMS für den offenen Dialog und die konstruktive Zusammenarbeit. Ein wichtiger Schritt für Selbstbestimmung und Würde der Menschen mit Behinderungen.
Ein starkes Signal für Teilhabe
Die Entscheidung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe (EGH) aus der Sächsischen Pflegehygieneverordnung herauszunehmen, zeigt, dass Beteiligung wirkt. Menschen mit Behinderungen behalten in ihren Wohnformen den Charakter der eigenen Häuslichkeit. Das stärkt Selbstbestimmung und vermeidet unnötige Bürokratie.
Im finalen Entwurf der SächsPflegeHygVO sind nunmehr nur noch folgende Einrichtungen erfasst:
Unser gemeinsamer Weg
Der Paritätische Sachsen hat als Liga?Vertretung den Prozess im Fach- und Arbeitskreis PflegeHygVO intensiv begleitet. Von Anfang an war unser Ziel klar: Hygiene sichern – ohne die Teilhabe zu gefährden. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des Liga?Fachausschusses Rehabilitation und Teilhabe haben wir durch fachliche Argumente, praktische Beispiele und beharrlichen Dialog mit dem SMS erreicht, dass besondere Wohnformen als Lebensräume und nicht als Pflegeeinrichtungen verstanden werden.
Dank für die gute Zusammenarbeit
Wir danken dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) ausdrücklich für die offene Diskussion, die hohe Fachlichkeit und die Bereitschaft, die Praxisperspektive aufzunehmen. Der konstruktive Beteiligungsprozess hat zu einer Lösung geführt, die Infektionsschutz und Teilhabe gleichermaßen berücksichtigt.
Bedeutung für die Menschen
Mit der Herausnahme der EGH wird anerkannt, dass Menschen mit Behinderungen in ihren eigenen Wohnformen leben – nicht in Institutionen. Diese Entscheidung stärkt ihre Rechte, ihr Selbstverständnis und ihren Alltag. Einrichtungen werden entlastet, können Sich auf individuelle Unterstützung konzentrieren und trotzdem wirksame Hygienestandards aufrechterhalten.
Juristische Prüfung
Der Entwurf geht nach der fachlichen in die juristische Prüfung. Da das Bundesland Brandenburg eine ähnliche Regelung getroffen hat, erwarten wir, dass die Herausnahme der Eingliederungshilfe bestehen bleibt.
Was bleibt wichtig
Fazit
Die Entscheidung ist ein Erfolg für die Teilhabe in Sachsen und ein Resultat enger Zusammenarbeit. Wir danken allen Beteiligten, insbesondere dem SMS und den Mitgliedsorganisationen, für Engagement, Geduld und offenen Dialog. Gemeinsam haben wir gezeigt: Gute Lösungen entstehen, wenn Fachpraxis und Verwaltung an einem Tisch sitzen.
Anne Cellar – Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
Mail: anne.cellar (at) parisax.de