EGH raus aus PflegeHygVO

Die Eingliederungshilfe ist dank unserer gemeinsamen Arbeit aus der SächsPflegeHygVO herausgenommen. Der Paritätische Sachsen und die Liga Rehabilitation und Teilhabe danken dem SMS für den offenen Dialog und die konstruktive Zusammenarbeit. Ein wichtiger Schritt für Selbstbestimmung und Würde der Menschen mit Behinderungen.

05.12.2025

Ein starkes Signal für Teilhabe

Die Entscheidung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe (EGH) aus der Sächsischen Pflegehygieneverordnung herauszunehmen, zeigt, dass Beteiligung wirkt. Menschen mit Behinderungen behalten in ihren Wohnformen den Charakter der eigenen Häuslichkeit. Das stärkt Selbstbestimmung und vermeidet unnötige Bürokratie.

Im finalen Entwurf der SächsPflegeHygVO sind nunmehr nur noch folgende Einrichtungen erfasst:

  1. vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch,
  2. vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe, welche regelmäßig qualifizierte oder invasive medizinische Behandlungspflege selbst durchführen und
  3. vergleichbaren Einrichtungen, in welchen Leistungen nach § 37c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden.

Unser gemeinsamer Weg

Der Paritätische Sachsen hat als Liga?Vertretung den Prozess im Fach- und Arbeitskreis PflegeHygVO intensiv begleitet. Von Anfang an war unser Ziel klar: Hygiene sichern – ohne die Teilhabe zu gefährden. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des Liga?Fachausschusses Rehabilitation und Teilhabe haben wir durch fachliche Argumente, praktische Beispiele und beharrlichen Dialog mit dem SMS erreicht, dass besondere Wohnformen als Lebensräume und nicht als Pflegeeinrichtungen verstanden werden.

Dank für die gute Zusammenarbeit

Wir danken dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) ausdrücklich für die offene Diskussion, die hohe Fachlichkeit und die Bereitschaft, die Praxisperspektive aufzunehmen. Der konstruktive Beteiligungsprozess hat zu einer Lösung geführt, die Infektionsschutz und Teilhabe gleichermaßen berücksichtigt.

Bedeutung für die Menschen

Mit der Herausnahme der EGH wird anerkannt, dass Menschen mit Behinderungen in ihren eigenen Wohnformen leben – nicht in Institutionen. Diese Entscheidung stärkt ihre Rechte, ihr Selbstverständnis und ihren Alltag. Einrichtungen werden entlastet, können Sich auf individuelle Unterstützung konzentrieren und trotzdem wirksame Hygienestandards aufrechterhalten.

Juristische Prüfung

Der Entwurf geht nach der fachlichen in die juristische Prüfung. Da das Bundesland Brandenburg eine ähnliche Regelung getroffen hat, erwarten wir, dass die Herausnahme der Eingliederungshilfe bestehen bleibt.

Was bleibt wichtig

  • Die Erfahrungen aus diesem Prozess sollten für künftige Regelungen genutzt werden.
  • Beteiligung von Trägern, Fachkräften und Betroffenen sorgt für tragfähige Lösungen.
  • Hygiene braucht Maß, Menschlichkeit und Vertrauen in die Kompetenz der Einrichtungen.

Fazit

Die Entscheidung ist ein Erfolg für die Teilhabe in Sachsen und ein Resultat enger Zusammenarbeit. Wir danken allen Beteiligten, insbesondere dem SMS und den Mitgliedsorganisationen, für Engagement, Geduld und offenen Dialog. Gemeinsam haben wir gezeigt: Gute Lösungen entstehen, wenn Fachpraxis und Verwaltung an einem Tisch sitzen.

Anne Cellar – Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
Mail: anne.cellar (at) parisax.de